Zusätzliche Förderung aus den Bundesmitteln des Programms "Aufholen nach Corona"
Letzte Beratung: 08.09.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1
Bei diesen Fördermitteln handelt es sich um eine Corona bedingte Sonderförderung und nicht um eine dauerhafte Erhöhung der Jugendhilfemittel. Der Bund stellt insgesamt 2 Milliarden EURO zur Verfügung (s. Anlage).
Die Behörde für Schule und Bildung (BSB) sowie die Sozialbehörde (SB) arbeiten gemeinsam an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für den Hamburger Anteil an diesen Mitteln.
Bereits klar ist, dass für zusätzliche Angebote der Offenen Kinder- und Jugend Arbeit, der Familienförderung und der Sozialräumlichen Angebote 1,5 Millionen EURO zur Verfügung stehen. Die Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 gedacht.
Die SB hat sich mit den Bezirksämtern darauf verständigt, dass sich die Verteilung auf die Bezirke an den durchschnittlichen %-Anteilen aller drei Rahmenzuweisungen orientiert. Daraus ergibt sich die folgende Verteilung:
Bezirksamt |
Verteilung der AnC-Mittel (gemittelt aus den Schlüsseln OKJA, FF, SAJF) |
|
Hamburg-Mitte |
352.950 |
23,53% |
Altona |
221.250 |
14,75% |
Eimsbüttel |
157.950 |
10,53% |
Hamburg-Nord |
158.100 |
10,54% |
Wandsbek |
306.750 |
20,45% |
Bergedorf |
150.600 |
10,04% |
Harburg |
152.400 |
10,16% |
Gesamt |
15.000.000 |
100% |
Die SB ist aktuell dabei, Hinweise und Merkblätter für die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote zu entwerfen und mit den Bezirksämtern abzustimmen. Es zeichnet sich bereits ab, dass eine enge Zusammenarbeit mit Schulen bzw. ein enger Bezug zum Aufholen von Lernrückständen gewünscht ist.
Sobald die inhaltliche Ausrichtung endgültig geklärt ist und entsprechende Hinweise vorliegen, wird das Bezirksamt alle Träger anschreiben, informieren und auffordern entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und Anträge zu stellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Infopapier Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
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