Zukunft Friedhof Ohlsdorf
Anfrage gem. § 27 BezVG
Der Friedhof Ohlsdorf ist der größte Parkfriedhof der Welt. Mit seinen 389 Hektar ist er zugleich Hamburgs größte Grünanlage. Das Projekt Ohlsdorf 2050 umfasst u.a. auch die Frage nach der Zukunft des Friedhof Ohlsdorf vor dem Hintergrund rückläufiger Belegungszahlen. Um diese und andere Fragen zu beantworten, erarbeitet die Behörde für Umwelt und Energie zusammen mit den Hamburger Friedhöfen im Projekt Ohlsdorf 2050 eine Nachhaltigkeits- und Entwicklungsstrategie. Bürgerinnen und Bürger aber auch die Friedhofsgärtner und die Bestattungsbranche machen sich Sorgen im Umgang mit den baulichen Veränderungen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die zuständige Verwaltung:
werden sollen?
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet in Abstimmung mit den Hamburger Friedhöfen -AöR- (HF) die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen des Projekts Ohlsdorf 2050 wurde unter Bürgerbeteiligung (u.a. Anhörungen, Foren, Workshops, Nachbarschaftscafés) sowie unter der Beteiligung aller Friedhofsgewerbe (Bestattungsbranche), die auf dem Friedhof tätig sind, für den Parkfriedhof Ohlsdorf eine Nachhaltigkeits- und Entwicklungsstrategie erarbeitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass die heute bestehende, flächenbezogene Arbeitsstruktur den zukünftigen Herausforderungen nicht länger gerecht wird.
Daher wird zurzeit eine Aufgabenstruktur erarbeitet und entwickelt, die sich an Tätigkeiten orientiert. Ziel ist es, den aus der Beteiligung entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden und den Service für die Kundinnen und Kunden sowie die Attraktivität des Grünraums für alle Besucherinnen und Besucher zu steigern.
Zu 2.:
Die Gebäude auf dem Parkfriedhof sind als Bestandteil des Friedhofs denkmalrechtlich geschützt. Ein Umgang mit den Gebäuden ist mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Wie einzelne Schritte (Umnutzung, evtl. Abriss, Erhalt) genau aussehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gesagt werden.
Zu 3.:
Für die Sanierung der historischen Gebäude (u.a. Mausoleen, Kapellen) stellen der Bund, die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und HF einen Betrag von insgesamt 18,1 Mio. € bereit. Zurzeit wird ein denkmalpflegerisches Gutachten mit einem Sanierungsplan erarbeitet, in dem die Maßnahmen für die einzelnen Gebäude einschließlich Kapelle 9 festgesetzt werden. Diese und die dann erfolgenden Sanierungsmaßnahmen werden unter Abstimmung mit dem Denkmalschutz und unter Berücksichtigung des Baurechts durchgeführt.
Für die Erarbeitung des denkmalpflegerischen Gutachtens und die Planung ist ein Zeitrahmen von zwei Jahren vorgesehen. Für die Durchführung der danach anstehenden Sanierungsmaßnahmen ist ein Zeitrahmen von fünf Jahren vorgesehen.
Zu 4.:
Gemeint ist hier der technische Betriebshof und nicht der gärtnerische Betriebshof, der sich auf der östlichen Seite des Friedhofs Ohlsdorf an der Bramfelder Chaussee befindet. Es gibt bisher keine Planungen bezüglich des technischen Betriebshofs.
Zu 5.a):
Im Rahmen der Organisationsüberlegungen, von einer flächenbezogenen Aufgabenerledigung zu einer tätigkeitsbezogenen Aufgabenerledigung zu kommen, ist die Bündelung der gärtnerischen und technischen Kompetenz an einem Standort sinnhaft. Diese Bündelung könnte auf dem jetzigen gärtnerischen Betriebshof (Sorbusallee / Bramfelder Chaussee) erfolgen. Gleichzeitig müssten auf dem Friedhof Service-, Informations- und Beratungsstandorte entstehen.
Zu 5.b):
Die Überlegungen und Planungen zur Neukonzeption haben noch nicht den Stand, um Anträge (Bauanträge) zu stellen.
Andreas Schott Martina Lütjens
Fraktionsvorsitzender Gunther Herwig
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.