20-6424

Zukunft des mittleren Erdkampswegs
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Vor knapp fünf Jahren wurde der untere Erdkampsweg im Abschnitt zwischen Ratsmühlendamm und Wacholderweg / Etzestraße grundinstandgesetzt. Im Rahmen dieser Planung wurde der Radverkehr vom alten Hochbordradweg auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn verlegt und zudem die Fußwege breit und barrierefrei ausgebaut.

Seitdem erreichen die Bezirkspolitik immer wieder Fragen von rgern, wann denn endlich auch der mittlere Abschnitt des Erdkampswegs im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee entsprechend angegangen wird. Heute ist hier ein Hochbordradweg vorhanden, der allerdings nicht in allen Bereichen als solcher zu erkennen ist (z.B. zw. Langenhorner Chaussee und Schlehdornweg stadteinwärts). Auch wo er erkennbar ist, ist er sehr schmal und wird zudem oft zum regelwidrigen Abstellen von Fahrzeugen genutzt. In Kombination mit den sehr nah am Radweg platzierten Peitschenmasten wird der Radweg an vielen Stellen dadurch so eng, dass er mit üblicher Lenkerbreite und Geschwindigkeit nicht mehr passiert werden kann. Leidtragende sind oftmals zu Fuß Gehende, da viele Radlerinnen und Radler an diesen Stellen auf den Fußweg ausweichen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte diese Situation erfahren, weil genau im genannten Abschnitt nicht nur das Gymnasium Alstertal, sondern auch noch die Kindergärten „Kita Erdkampsweg” (Kinderwelt e.V.), „tte Sternenkieker” und „Kita St. Lukas” der örtlichen Kirchengemeinde liegen sowie am nördlichen Ende auch noch das Pflegewohnstift Alsterkrugchaussee. Diese Einrichtungen bringen es mit sich, dass am Erdkampsweg besonders viele kleine Kinder, Schulkinder und Jugendliche wie auch ältere Menschen, beispielsweise mit Gehbehinderungen, unterwegs sind. Diese besonders schutzbedürftigen Gruppen von Menschen wurden zudem kürzlich enttäuscht, als am Erdkampsweg trotz all der genannten Einrichtungen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h eingerichtet wurde, weil dort Buslinien verkehren.

Eben diese Buslinien haben zum Fahrplanwechsel im Dezember zu einer Veränderung am Erdkampsweg geführt: Auf Höhe Fehrsweg gibt es nun eine neue gleichnamige Bushaltestelle, die bislang nur provisorisch hergerichtet ist. Dies verbessert nicht nur die Erreichbarkeit des mittleren Erdkampsweges, sondern hat vor Ort auch Hoffnungen aufkommen lassen, dass möglicherweise doch bald größere Pläne für den mittleren Erdkampsweg geschmiedet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.)    Ist die Einrichtung der neuen Bushaltestelle „Fehrsweg” auf Dauer angelegt oder ist dies eher als „Test” zu verstehen, ob diese gut angenommen wird?

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu den Fragen 1. – 3. und

6. – 8.:

 

Zu 1.:

Die Haltestelle ist auf Dauer angelegt.

 

2.)    Ist die provisorische Bushaltestelle „Fehrsweg” als barrierefrei einzustufen?

 

Zu 2.:

Nein. Die Haltestelle wurde provisorisch hergestellt, so dass ein Zu- und Ausstieg möglich ist. Die Standards für den regelkonformen und barrierefreien Ausbau von Haltestellen sind im Leitfaden der Hamburger Verkehrsverbund GmbH zusammengefasst. Der Leitfaden findet in der Regel Anwendung, wenn ein regelhafter Ausbau geplant und ausgeführt wird.

 

3.)    Beabsichtigt der Senat die Bushaltestelle Fehrsweg endgültig herzustellen?

Falls ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

 

Zu 3.:

Nein, dies ist derzeit nicht geplant. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt nach Abstimmungsrunden mit Prioritätenfestlegungen ein Bauprogramm für das Arbeitspaket „ÖPNV-Straße“. Dieses Programm wird abgearbeitet. Der mittlere Erdkampsweg ist dort bisher nicht berücksichtigt, sodass es keine weiteren Prüfungen und Planungen gibt.

 

4.)    Wie bewertet die Polizei das Aufkommen an „Radwegparkern” am Erdkampsweg im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee?

 

Antwort der Polizei zu Frage 4. und 5.:

 

Vorbemerkung:

Der Erdkampsweg ist eine viel befahrene Hauptverkehrsstraße. Im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee ist die Fahrbahn ca. 10 Meter breit. Der fließende Verkehr wird in diesem Bereich jeweils einspurig geführt.

Seit vielen Jahren parken Fahrzeuge in beiden Richtungen in unterschiedlichen Anteilen teils auf der Fahrbahn, teils auf dem Geh- oder aber auch zum Teil auf dem Geh- und Radwegebereich. Hierdurch verbleibt im Vergleich zu einem Fahrbahnrandparken eine größere Restfahrbahnbreite für den fließenden Verkehr.  Ein beiderseitiges Fahrbahnrandparken würde dazu führen, dass eine für die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderliche Restfahrbahnbreite nicht mehr gegeben ist. Eine Beschränkung der Parkmöglichkeiten würde den ohnehin hohen Parkdruck in diesem Bereich weiter erhöhen. Die Breite des Geh- und Radweges wird durch das praktizierte Parkverhalten reduziert.

Für den Radweg gibt es keine angeordnete Radwegebenutzungspflicht. Radfahrer dürfen auch die Fahrbahn benutzen.

 

Zu 4.)

Dem PK 34 sind nur wenige Beschwerden oder Hinweise hinsichtlich der Parksituation in diesem Bereich bekannt geworden. Der besagte Bereich wird regelmäßig durch Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs bestreift. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet.

 

 

5.)    Wieso werden seitens der Polizei gegen die dauerhaft anzutreffenden „Radwegparker” am Erdkampsweg im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee keine effektiven baulichen Maßnahmen wie z.B. Poller ergriffen, um die ohnehin schon knappe Breite des heutigen Radweges zur Nutzung frei zu halten?

 

Zu 5.)

Bauliche Maßnahmen zur Freihaltung des Radweges kommen nicht in Betracht, da durch feste Einbauten, aufgrund der geringen Breite des Sicherheitsstreifens, nicht die erforderlichen Mindestabstände zur Fahrbahn und zum Radweg eingehalten werden könnten.

 

6.)    Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation für Radelnde sowie für Fußngerinnen und Fußnger am Erdkampsweg im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee? Werden die Verkehrsfchen sowie die Verkehrssituation den Bedürfnissen von Kita-Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie Menschen mit Gehbehinderungen gerecht?

 

Zu 6.:

Die Anlagen für den Fuß- und Radverkehr folgen einer Planungsphilosophie der 1960er und 1970er Jahre und genügen damit nicht mehr den heutigen Anforderungen an sicheren, zügigen und komfortablen Fuß- und Radverkehr. Aus Sicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bedarf der Straßenraum daher bezüglich der aufgezählten besonders schutzbedürftigen Gruppen und des Radverkehrs grundsätzlich einer Neuordnung. In der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) weisen zahlreiche Straßen derartige Defizite auf, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht alle zeitnah beseitigt werden können.

 

7.)    In welchem Zustand ist die Fahrbahn des Erdkampsweges im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen im Hamburg? Wird hier voraussichtlich in den nächsten drei bis fünf Jahren eine Grundinstandsetzung erforderlich sein?

 

Zu 7.:

Der Zustand der Fahrbahn des Erdkampsweg in dem angefragten Abschnitt ist nach den Werten der Zustandserfassung und -bewertung des Jahres 2018 überwiegend gut bis sehr gut. Im Vergleich mit anderen Hauptverkehrsstraßen ergibt sich aus dem Zustand der Fahrbahn in diesem Abschnitt kein Handlungsbedarf.

 

8.)    Hat der Senat Pläne erstellt oder Vorüberlegungen für Umbauten im Erdkampsweg im Abschnitt zwischen Wacholderweg / Etzestraße und Langenhorner Chaussee in den nächsten drei bis fünf Jahre angestellt?

 

Zu 8.:

Siehe Antwort zu 7.

 

 

Bezirksabgeordnete Thorsten Schmidt, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu,
Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Carmen Wilckens, Michael Werner-Boelz