21-4980

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses VII Kleine Anfrage von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich und Martina Lütjens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die öffentliche Anhörung zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café Ende November in Groß Borstel hat wenig neue Erkenntnisse gebracht. Der Bezirksamtsleiter hält an seiner Entscheidung fest, Räumlichkeiten an einen gewerblichen Gastronomen auch schon vor dem geplanten Umbau in ein paar Jahren zu vermieten. Warnungen von Nutzern, Nachbarn und der Opposition wurden in den Wind geschlagen. So wurde u.a. deutlich, dass es keinen Plan B“ gibt falls sich der Aufwand für den Gastronomen dann doch nicht rechnet. Außerdem wurde bekannt gemacht, dass die Öffnung des Cafés/Bistros für die Öffentlichkeit auf Donnerstag bis Sonntag beschränkt sein soll (dann von morgens bis abends).

 

Anhänge

Keine