Zugang zu den Sportanlagen Klinikweg verbessern Stellungnahme der Polizei Hamburg
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Bezirksamt wird gebeten, die folgenden Punkte umzusetzen bzw. die zuständigen Stellen aufzufordern, dies zu tun:
Zudem wird das Bezirksamt gebeten, folgende Punkte zu prüfen bzw. die zuständigen Stellen prüfen zu lassen:
Begründung:
In unmittelbarer Nähe zur U3-Haltestelle „Hamburger Straße“ befindet sich der Sitz der Hamburger Turngesellschaft Barmbeck-Uhlenhorst (HTBU). Sowohl ein Sportplatz als auch eine Sporthalle sind vorhanden. Der Sportplatz wird hauptsächlich vom USC Paloma genutzt. Am Sportplatz entlang verläuft zudem ein viel frequentierter, öffentlicher Weg zum Gelände der beruflichen Schule Uferstraße, der von einem Grünstreifen begleitet wird.
Am Nachmittag wird der Sportplatz intensiv für den Trainingsbetrieb genutzt, so dass viele Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern den Bereich frequentieren. Am Wochenende finden Punktspiele des Hamburger Fußball-Verbands auf der Anlage statt.
Der Zugang zum Gelände erfolgt ausschließlich über die Straße Klinikweg, dabei meist aus Richtung U Hamburger Straße über den Fußweg von der Wagnerstraße durch die Grünanlage (vgl. Karte 1).
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Gestaltung der Fahrbahnnebenflächen im erweiterten Kurvenbereich des Klinikweg dringend verbesserungsbedürftig (vgl. Karte 2):
Für die Sportvereine und die andere Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen sowie des Wegs direkt neben dem Sportplatz wären substanzielle Verbesserungen eine große Erleichterung.
Einige Sporttreibende nutzen ihr eigenes Fahrzeug zur Anfahrt. Für diese Personengruppe bietet der Klinikweg keine auskömmlichen Abstellflächen. Zu prüfen wäre aus diesem Grunde auch, ob die Nutzung des Parkplatzes auf dem Gelände des ehemaligen electrums oder die zeitweise Nutzung der Tiefgarage unter dem Gebäude an der Wagnerstraße 2 (Bürogebäude, Bowlingzentrum) möglich wäre.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu Punkt 9.:
Nach Sachlage ist seit den 1980´er Jahren das Parken auf dem Gehweg unter dem nordöstlichen Teil der Hochbahnbrücke durch VZ 315-85 (Parken ganz auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung) erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine Stellfläche für 4 – 5 Fahrzeuge.
Die Tiefe der Parkstände beträgt 4,70 m, die Restgehwegbreite 2,00 m. Da kein Überhang- oder Sicherheitsstreifen zum Gehweg vorhanden ist und die heutigen Pkw überwiegend größerer Bauart sind, ragen die parkenden Pkw oft in den Gehweg hinein, verengen diesen und behindern dadurch die Fußgänger.
Nach den aktuellen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) sind die vorhandenen Abmessungen unterhalb der Hochbahnbrücke nicht mehr ausreichend. Senkrechtparkstände sollten eine Gesamttiefe von 5,00 m (4,30 m Parkstreifen + 0,70 m Überhangstreifen) aufweisen.
Nach Auffassung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde könnten die 4 – 5 Parkstände unter der Hochbahnbrücke wegfallen, zumal diese nicht mehr den aktuellen Empfehlungen der ReStra / EAR 05 entsprechen. Für Sporttreibende könnten alternative Parkflächen, wie in der Begründung zur Beschlussempfehlung vorgeschlagen, in Betracht kommen.
Die Herrichtung von Fahrradstellplätzen unter der Brücke wird befürwortet. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Gehweg in ausreichender Breite frei bleibt und dadurch die Sicherheit für die Fußgänger verbessert wird.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
keine
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