Zugang zu den Sportanlagen Klinikweg verbessern Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Bezirksamt wird gebeten, die folgenden Punkte umzusetzen bzw. die zuständigen Stellen aufzufordern, dies zu tun:
Zudem wird das Bezirksamt gebeten, folgende Punkte zu prüfen bzw. die zuständigen Stellen prüfen zu lassen:
Begründung:
In unmittelbarer Nähe zur U3-Haltestelle „Hamburger Straße“ befindet sich der Sitz der Hamburger Turngesellschaft Barmbeck-Uhlenhorst (HTBU). Sowohl ein Sportplatz als auch eine Sporthalle sind vorhanden. Der Sportplatz wird hauptsächlich vom USC Paloma genutzt. Am Sportplatz entlang verläuft zudem ein viel frequentierter, öffentlicher Weg zum Gelände der beruflichen Schule Uferstraße, der von einem Grünstreifen begleitet wird.
Am Nachmittag wird der Sportplatz intensiv für den Trainingsbetrieb genutzt, so dass viele Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern den Bereich frequentieren. Am Wochenende finden Punktspiele des Hamburger Fußball-Verbands auf der Anlage statt.
Der Zugang zum Gelände erfolgt ausschließlich über die Straße Klinikweg, dabei meist aus Richtung U Hamburger Straße über den Fußweg von der Wagnerstraße durch die Grünanlage (vgl. Karte 1).
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Gestaltung der Fahrbahnnebenflächen im erweiterten Kurvenbereich des Klinikweg dringend verbesserungsbedürftig (vgl. Karte 2):
Für die Sportvereine und die andere Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen sowie des Wegs direkt neben dem Sportplatz wären substanzielle Verbesserungen eine große Erleichterung.
Einige Sporttreibende nutzen ihr eigenes Fahrzeug zur Anfahrt. Für diese Personengruppe bietet der Klinikweg keine auskömmlichen Abstellflächen. Zu prüfen wäre aus diesem Grunde auch, ob die Nutzung des Parkplatzes auf dem Gelände des ehemaligen electrums oder die zeitweise Nutzung der Tiefgarage unter dem Gebäude an der Wagnerstraße 2 (Bürogebäude, Bowlingzentrum) möglich wäre.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 7.:
Der Abstand der Leuchte zu dem Hochbord entspricht dem technischen Sollabstand von 65 cm.
Durch die in Punkt 2 geforderte Verbreiterung des Gehweges auf das Regelmaß in Kombination mit dem Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns, würde die Leuchte den Verkehr auf dem Gehweg nicht mehr stören.
Eine Versetzung der Leuchte weiter in die (zu verbreiternde) Nebenfläche wird abgelehnt. Mit der Versetzung wäre eine ausreichende Ausleuchtung der gegenüberliegenden Straßenseite nicht mehr zu gewährleisten.
Zu 8.:
Ein nächtlicher Ortstermin hat ergeben, dass die Beleuchtung der Straße Klinikweg den Maßgaben für vergleichbare Straßen entspricht und nicht zu beanstanden ist. Die Leuchte ist neuwertig und illuminiert sowohl den Kurvenbereich als auch die Fläche unter der Brücke. Eine Verbesserung der Beleuchtung aus Mitteln für die öffentliche Beleuchtung ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
Sofern der Raum unter der Brücke durch den Bau einer Fahrradabstellanlage anders genutzt wird und im Zuge der Maßnahme eine zusätzliche Leuchte aufgestellt wird, erklärt sich der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer bereit, die Betriebskosten dieser Leuchte zu übernehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
keine
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