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Zufahrten zur Holtkoppel 100: Verkehrssicherheit wiederherstellen, Anwohner schützen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 23.04.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages  von SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Verkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob vor dem im Sachverhalt geschilderten Hintergrund die Verkehrssicherheit auf den Straßen Holtkoppel, Westerrode, Wrangelkoppel und der Umgehungsstraße Fuhlsbüttel derzeit überhaupt noch ausreichend gegeben ist und durch welche über das bereits Veranlasste hinausgehenden Maßnahmen die Verkehrssicherheit wieder erhöht werden könnte.

Neben möglichen anderen Ansätzen soll hierbei insbesondere und ggf. unter Einbeziehung des im Bezirk zuständigen Fachamtes geprüft werden, wie der Gehweg und die Fahrbahnen vor illegaler Benutzung durch Kfz geschützt werden kann. Ebenso in den Blick zu nehmen ist ausdrücklich die erneute Prüfung einer Sperrung der Holtkoppel ab Wrangelkoppel/Westerrode für den motorisierten Individualverkehr.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde und bei der Hochbahn bzw. dem HVV dafür einzusetzen, dass geprüft werden möge, ob und inwieweit die Anbindung des Coffee to Fly an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs möglich ist.

3.Ferner wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Coffee to Fly eine StadtRad-Station eingerichtet wird.

4. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, behördlich prüfen zu lassen, ob eine Verlegung des Coffee to Fly außerhalb des Wohngebietes und als letzte Alternative möglich wäre.

5. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, ein  regelmäßig tagendes Gesprächsgremium (Runder Tisch)  bestehend aus fachlich zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamts, der zuständigen Verkehrsbehörde, Vertretern der Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Vertretern der im Regionalausschuss mitarbeitenden politischen Parteien zu etablieren, um den laufenden Austausch über die im Sachverhalt benannten Probleme sowie  die Erarbeitung weiteren  von möglichen Lösungsansätzen transparent und kooperativ zu befördern. „

Begründung:

Unter der an immer mehr Tagen stark angespannten und teils chaotischen Verkehrssituation auf den Zufahrtsstraßen zur Aussichtsplattform Holtkoppel und zum Coffee to Fly leiden insbesondere die Anwohner.  Polizei und die bezirklichen Gremien sind nun schon im dritten Jahr mit dieser Problematik befasst. Umfangreiche Prüfungen und Abwägungen (Drs. 20-3699 und Drs. 201-4947) wurden zwar vorgenommen, brachten bisher aber nicht den gewünschten Erfolg.

Einerseits freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger, der Betreiber und die Mitarbeiter des Coffee to Fly und auch der Hamburg Airport über ein im Grundsatz attraktives Ausflugsziel im Norden von Hamburg.

Andererseits sorgt die zunehmende Beliebtheit der Aussichtsplattform und des Coffee to Fly für Verkehrsströme in einer Menge und Art, die für die örtliche Infrastruktur und damit auch für die Anwohner derart belastend sind, dass weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.

So kommt es auch bei schlechtem Wetter regelmäßig zu einem stetigen Strom von auf das Ausflugsziel zufahrenden Kfz, der dann am Ende der Holtkoppel immer häufiger in eine Art Chaos mündet: Parkplatzsuche- und Rangierverkehr und nicht zuletzt der abfließende Verkehr behindern sich gegenseitig und sorgen immer wieder  für Frust und Aggression mit der Folge, dass einzelne Verkehrsteilnehmer sich grob regelwidrig verhalten, indem sie beispielsweise einfach über den Gehweg fahren und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Auch kommt es vielfach zu Verstößen gegen absolute Halteverbote oder das Einfahrtsverbot für motorisierten Individualverkehr in der südlichen Westerrode .

Zusätzlich nutzen, vorwiegend in den späten Abendstunden, Nutzer von besonders geräuschintensiven und technisch manipulierten Motorrädern die Gegend. Insbesondere die Brücke am Ende der Holtkoppel wird dann zu einem Ort des Sehen-und-Gesehen-Werden, inklusive offenkundiger Geschwindigkeitsübertretungen, sowohl auf den Zuwegungen zur Aussichtsplattform als auch in hohem Maße auf der Umgehungsstraße Fuhlsbüttel, die von der o.g. Brücke sehr gut einsehbar ist. Die von diesen Motorrädern ausgehende Lärmentwicklung bedeutet –neben dem ohnehin vorhandenen Flugbetrieb-  für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht nur eine Minderung der Lebens- und Wohnqualität, sondern auch eine Gesundheitsgefährdung.

Verstärkte und zielgerichtete Verkehrskontrollen vor Ort sind zwar von der Polizei angekündigt aber personell und prioritär bedingt können immer nur stichpunktartig Kontrollen erfolgen.

Um die Verkehrssicherheit für alle vor Ort zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen, möglicherweise sogar eine Sperrung des letzten Abschnitts der Holtkoppel, ergriffen werden.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

Die Polizei ist seit 2016 mit der Entwicklung rund um die Aussichtsplattform Holtkoppel 100

befasst. Im Rahmen der eigenen Zuständigkeit sind während dieser Zeit polizeiliche Maßnahmen in den Bereichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Strafprozessrecht und Straßenverkehrsbehörde im gebotenen und rechtlich zulässigen Maße durchgeführt worden. Die grundsätzliche Problematik, dass sich die Aussichtsplattform zu einem Ausflugziel mit hoher Anziehungskraft und einhergehenden Verkehrs- und Lärmproblemen für die Anwohner entwickelt hat, ist durch das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord gemeinsam mit dem Betreiber des Coffee to fly und den Anwohnern zu lösen. Die Polizei kann hier nur beratend tätig werden.

 

Dies vorausgeschickt nimmt das örtlich zuständige Polizeikommissariat lediglich zu den Punkten 1. und 5. Stellung:

 

Zu 1.

Die Verkehrssicherheit im betroffenen Bereich ist nach Überzeugung des PK 34 grundsätzlich im ausreichenden Maße gewahrt. Einzelne Vorfälle, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfälle, Nötigung im Straßenverkehr, gaben in der Vergangenheit Anlass dazu, weiterführende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anzuordnen und zu überwachen.

Darüberhinausgehende Schritte sind nach aktueller Einschätzung zurzeit weder notwendig noch rechtlich begründbar.

 

Zu 5.

Siehe Vorbemerkung

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine