20-5281

Zebrastreifen Ohlsdorfer Bahnhof Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 08.01.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage einer Eingabe eines Bürgers und darauffolgenden interfraktionellen Antrages (SPD/ CDU/ GRÜNE/ DIE LINKE, FDP-Gruppe, Gruppe Piraten sowie Herr Debus) befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

"Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Verkehrsbehörde um Prüfung zu bitten, ob und inwiefern die Verkehrssicherheit für Fußgänger im Bereich des Kreuzungsbereichs Alsterdorfer Straße/ Rathenaustraße/ Im Grünen Grunde verbessert werden kann. Hierbei ist auch die Einrichtung weiterer Zebrastreifen und zusätzliche Beleuchtung zu prüfen."

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bei dem Knoten Alsterdorfer Straße / Rathenaustraße / Im Grünen Grunde handelt es sich um eine Einmündung mit mehreren Teilfahrbahnen, der seit Jahren eine hohe Verkehrsunfallbelastung aufweist.

Insbesondere die Missachtung der Vorfahrt durch Einbieger aus der Rathenaustraße nach links in die Alsterdorfer Straße (Richtung Friedhof) aber auch von Rechtsabbiegern aus der Rathenaustraße in die Alsterdorfer Straße (stadteinwärts) stellen die am häufigsten festgestellten

Konfliktpunkte dar.

An dritter Stelle liegt der Konfliktpunkt bei dem Fahrzeugführer aus der Alsterdorfer Straße nach rechts in die Rathenaustraße / Im Grünen Grunde abbiegen.

Im Bereich der oben skizzierten Konfliktpunkte – insbesondere die Links- und Rechtsabbieger aus der Rathenaustraße in die Alsterdorfer Straße – ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung.

 

Unter Berücksichtigung dieser Unfallsituation kommt der sicheren Fußgängerführung eine besondere Bedeutung zu. Die mittels Fußgängerüberwegen (FGÜ) vorgesehenen Fahrbahn-

querungsmöglichkeiten in diesem Knoten stellen sichere Verkehrswege dar, auf denen sich in der Vergangenheit keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung zugetragen haben.

Vor dem Hintergrund der o.a. Konfliktsituationen wäre es nicht zu verantworten, die Einmündungen der Teilfahrbahnen an der Alsterdorfer Straße mit Fußgängerüberwegen auszustatten. Die Abbiegesituation mit dem starken Verkehr auf der Alsterdorfer Straße überfordert viele Fahrzeugführer regelmäßig. Es wäre daher nicht zu erwarten, dass sich der Kraftfahrer darüber hinaus in ausreichendem Maße auf das Umfeld der möglichen Fußgängerüberwege und deren Nutzer konzentriert.

Im Gegenzug würden die dortigen Fußgängerüberwege für den Fußgänger eine Sicherheit suggerieren, die tatsächlich nicht vorhanden ist! Der kreuzende Fußgänger würde auf sein Vorrecht als Benutzer des FGÜ vertrauen - es ggf. an Aufmerksamkeit vermissen lassen -, ohne abschätzen zu können, dass er vom wartepflichtigen Kraftfahrer nicht wahrgenommen wird. Damit wären die FGÜ nicht verkehrssicher!

 

Die beteiligten Behörden „muten“ es den Fußgängern bewusst zu, aus Gründen der persönlichen Verkehrssicherheit diesen „Umweg“ über die radial angelegten FGÜ zu nehmen und den erkannten Gefahrenpunkten an den Einmündungen zur Alsterdorfer Straße fern zu bleiben.

 

Im Hinblick auf die Optimierung der Verkehrssicherheit an diesem Knoten wurde bereits vor Jahren die Beleuchtungssituation überprüft. Dies führte 1997 dazu, dass die Bahnüberführungen besser ausgeleuchtet wurden, um ein frühzeitiges Erkennen der vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu ermöglichen. Die dortigen Verkehrszeichen 205 und 206 sowie die Fahrbahnmarkierungen werden durchgehend auf einem hohen Erkennbarkeitsniveau gehalten.

 

Nach Auffassung der hiesigen Straßenverkehrsbehörde dürfte eine nachhaltige Entspannung der dortigen Verkehrsunfallsituation nur mit einer baulichen Neustrukturierung des Knotens zu erreichen sein. Ob dies mittels eines Kreisverkehrsplatzes oder einer vollsignalisierten Einmündung erreicht werden kann, müssten bautechnische Untersuchungen ergeben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine