20-5331

Wunsch oder Utopie: Durchstich Olenland -Legalen Radweg bauen? Anfrage gem. § 27 BezVG von der CDU-Fraktion

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seinen Sitzungen am 03.07.2017 und 25.09.2017 mit der Thematik „Durchstich Olenland – Legalen Radweg bauen!“ (Drucksachen-Nr. 20-4479) befasst. Diese wurde kontrovers diskutiert, da viele Fragen zum damaligen Zeitpunkt nicht beantwortet wurden und Anwohner gegen die geplante Maßnahme sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Wie lautet der aktuelle Stand für den Ausbau der Bezirksroute 6?

Die aktuelle Hauptpriorität liegt gegenwärtig auf den Velorouten. Die Bezirksroute 6 hat weder im bezirklichen Bauprogramm, noch im bezirklichen Radverkehrskonzept Priorität. Darüber hinaus sind laut bezirklichem Radverkehrskonzept auf dem überwiegenden Teil der Bezirksroute 6 keine Maßnahmen erforderlich (Ausnahme Fritz-Schumacher-Allee Nord). Gemäß dem bezirklichen Radverkehrskonzept verläuft die Bezirksroute 6 nicht durch die Straße Olenland.

  1. Welche Priorität hat der Ausbau der Bezirksroute 6 für die zuständige Fachbehörde?

Zu 2.:

Grundsätzlich begrüßt die zuständige Behörde die Umsetzung bezirklicher Radrouten zur Ergänzung der stadtweiten Velorouten auf lokaler Ebene. Die Prioritätensetzung beim Ausbau des bezirklichen Radverkehrsnetzes liegt bei dem zuständigen Bezirksamt. Der in der Anfrage genannte Abschnitt ist nach hiesigem Kenntnisstand im Übrigen nicht Teil der Bezirksroute 6.     

  1. Wie lautet die Einschätzung der Polizei zu einem Durchstich von der Straße Olenland über die Straße am Gehlengraben in den Gartenbauverein KGV 458 Heimat Höpen e.V.?
  2. Wie lautet die Einschätzung der Polizei zu einem Durchstich von der Straße Olenland über die Straße am Gehlengraben in die Straße Weg 262 und dann in die Straße Moorreye?

Zu Frage 3 und 4

 

Mit der Bezeichnung Durchstich ist nach den bisherigen Drucksachen und Schreiben wohl der Bau eines Fahrradweges parallel zum Gehweg gemeint.

Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Vorlage einer entsprechenden Planung durch den Straßenbaulastträger im Beteiligungsverfahren Stellung nehmen.

 

Die Straßenverkehrsbehörden erteilen Anordnungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.

In Kleingärten und Flächen in der Zuständigkeit der Bezirksämter (Stadtgrün) werden keine straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen getroffen.

Mithin verbietet sich auch eine Einschätzung hierzu.

  1. Warum hat die Polizei ab dem Jahre 2008 den Radverkehr im Verbindungsweg zwischen der Straße Olenland und am Gehlengraben untersagt?

Zu Frage 5

 

Im Jahr 2008 ist bei einer Prüfung festgestellt worden, dass die erforderliche rechtliche Grundlage nicht gegeben um Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen, so dass seitdem dort lediglich ein Gehweg vorhanden ist. Fahrradfahrer müssen dort seitdem absteigen und das Rad schieben.

  1. Wie schätzt die Polizei die Situation im Jahre 2017 für den Geh- und Radverkehr im Verbindungsweg zwischen der Straße Olenland und am Gehlengraben ein?

Zu Frage 6

 

Die Situation vor Ort sowie die rechtlichen Grundlagen und damit auch die Einschätzung der Polizei haben sich seit 2008 nicht geändert.

  1. Welche Flurstücke werden zur Herstellung eines Zweirichtungsradweges benötigt? Befinden sich diese im Privatbesitz? Wenn ja, wer sind die jetzigen Grundeigentümer?

Ohne eine abgestimmte Planung kann darüber keine Auskunft gegeben werden.

  1. Die Fläche wird als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, mit der Begründung einen Straßenanschluss des Wohngebietes für Besucherverkehr schaffen zu können. Ist dieser bereits durch den Verbindungsweg von der Straße Olenland zur Straße am Gehlengraben gegeben? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? (bitte detailliert angeben)

Die Straße Olenland ist über den Wördenmoorweg und der Tangstedter Landstraße an das öffentliche Straßennetz angeschlossen und somit auch für Besucherverkehre erschlossen. Der Ausbau der Straße gemäß B-Plan wird aus heutiger Sicht nicht mehr als vordringlich notwendig erachtet.

  1. Wie viel Prozent der aktuellen Flurstücke würde in Zukunft versiegelt werden?

Siehe Antwort zu 7.

  1. Wie viel wird der Erwerb der Flächen für die Herstellung eines Zweirichtungsradweges vor Ort in Langenhorn kosten? (bitte nur eine grobe Kostenschätzung angeben// Stand Q4/2017)

Zu 10 und 11:

Dazu kann keine Angabe gemacht werden, da Grundstückskäufe  durch den LIG abgewickelt werden. Darüber hinaus siehe Antwort zu 7.

  1. Wie hoch werden wahrscheinlich die Grunderwerbskosten für den Erwerb der Flächen sein? (bitte nur eine grobe Kostenschätzung angeben/ /Stand Q4/2017)

 

Zu 12.-15.:

Der Ausbau der Wegeverbindung und damit auch die Entscheidung über Erfordernis und Zeitpunkt der Einbeziehung anderer Dienststellen, Interessenverbände oder anderer Akteure

obliegt dem zuständigen Bezirksamt. Dies gilt auch für die Beurteilung gegebenenfalls erforderlicher Begleitmaßnahmen.

 

  1. Ist bekannt, ob das Bezirksamt Hamburg-Nord vor der Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion (siehe Drucksachen-Nr. 20-4678) Rücksprache mit der BWVI und der Verkehrsdirektion (hier: PK 34) gehalten hat? Wenn ja, wann? Wie lautet die Einschätzung? Wenn nein, ist diese aus Sicht der Fachbehörde zu empfehlen, oder nicht?

Siehe Drs 20-4678 und das dazugehörige Wortprotokoll zum TO der Sitzung des RegA FuLA vom 25.09.2017 (Anlagen).

  1. Ist bekannt, ob die Wohngemeinschaft Olenland e.V. in die Planungen des Bezirksamtes und dem Bestreben der Rot-Grünen Mehrheitsfraktionen involviert wurden? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Ist dieses aus Sicht der Fachbehörde zu empfehlen, oder nicht?
  2. Ist bekannt, ob der ADAC Hansa e.V., der ADFC Landesverband Hamburg e.V. oder der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. in die Planungen des Bezirksamtes und dem Bestreben der Rot-Grünen Mehrheitsfraktionen involviert wurden? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Ist dieses aus Sicht der Fachbehörde zu empfehlen, oder nicht?

Zu 13 und 14:

Da keine Planung betrieben wird, können diese Fragen nicht beantwortet werden.

  1. Sind aus Sicht der Fachbehörde Lärm- und Lichtemissionsmaßnahmen erforderlich, wenn die vorhandenen Bäume und Hecken zu Gunsten eines Zweirichtungsradweges ersetzt werden? Wenn ja, wie lauten diese Auflagen? Wenn nein, warum nicht? (bitte detailliert darstellen)
  2. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Fachbehörde erforderlich, um die verkehrliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, hier: Fußgänger, Radfahrer als auch Autofahrer, gewährleisten zu können? Welche zusätzlichen Kosten sind damit verbunden?

Zu Frage 16

 

Grundsätzlich ist die Verkehrssicherheit gegeben. Am PK 34 liegen außer einem Schreiben eines Bezirkspolitikers bisher auch keine Anträge auf Freigabe des Gehweges für den Radverkehr vor.

 

06.02.2018 

Harald Rösler
 

Die Fragen 3 – 6 und 16 wurden von der BIS, die Fragen 2 sowie 12 – 15 von der Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und alle übrigen Fragen vom Bezirksamt beantwortet.

 

Anhänge

 

Protokollauszug Sitzung Regionalausschuss v. 25.09.2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt – Durchstich Olenland