Wunsch oder Utopie: Durchstich Olenland -Legalen Radweg bauen? Anfrage gem. § 27 BezVG von der CDU-Fraktion
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seinen Sitzungen am 03.07.2017 und 25.09.2017 mit der Thematik „Durchstich Olenland – Legalen Radweg bauen!“ (Drucksachen-Nr. 20-4479) befasst. Diese wurde kontrovers diskutiert, da viele Fragen zum damaligen Zeitpunkt nicht beantwortet wurden und Anwohner gegen die geplante Maßnahme sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die aktuelle Hauptpriorität liegt gegenwärtig auf den Velorouten. Die Bezirksroute 6 hat weder im bezirklichen Bauprogramm, noch im bezirklichen Radverkehrskonzept Priorität. Darüber hinaus sind laut bezirklichem Radverkehrskonzept auf dem überwiegenden Teil der Bezirksroute 6 keine Maßnahmen erforderlich (Ausnahme Fritz-Schumacher-Allee Nord). Gemäß dem bezirklichen Radverkehrskonzept verläuft die Bezirksroute 6 nicht durch die Straße Olenland.
Zu 2.:
Grundsätzlich begrüßt die zuständige Behörde die Umsetzung bezirklicher Radrouten zur Ergänzung der stadtweiten Velorouten auf lokaler Ebene. Die Prioritätensetzung beim Ausbau des bezirklichen Radverkehrsnetzes liegt bei dem zuständigen Bezirksamt. Der in der Anfrage genannte Abschnitt ist nach hiesigem Kenntnisstand im Übrigen nicht Teil der Bezirksroute 6.
Zu Frage 3 und 4
Mit der Bezeichnung Durchstich ist nach den bisherigen Drucksachen und Schreiben wohl der Bau eines Fahrradweges parallel zum Gehweg gemeint.
Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Vorlage einer entsprechenden Planung durch den Straßenbaulastträger im Beteiligungsverfahren Stellung nehmen.
Die Straßenverkehrsbehörden erteilen Anordnungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.
In Kleingärten und Flächen in der Zuständigkeit der Bezirksämter (Stadtgrün) werden keine straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen getroffen.
Mithin verbietet sich auch eine Einschätzung hierzu.
Zu Frage 5
Im Jahr 2008 ist bei einer Prüfung festgestellt worden, dass die erforderliche rechtliche Grundlage nicht gegeben um Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen, so dass seitdem dort lediglich ein Gehweg vorhanden ist. Fahrradfahrer müssen dort seitdem absteigen und das Rad schieben.
Zu Frage 6
Die Situation vor Ort sowie die rechtlichen Grundlagen und damit auch die Einschätzung der Polizei haben sich seit 2008 nicht geändert.
Ohne eine abgestimmte Planung kann darüber keine Auskunft gegeben werden.
Die Straße Olenland ist über den Wördenmoorweg und der Tangstedter Landstraße an das öffentliche Straßennetz angeschlossen und somit auch für Besucherverkehre erschlossen. Der Ausbau der Straße gemäß B-Plan wird aus heutiger Sicht nicht mehr als vordringlich notwendig erachtet.
Siehe Antwort zu 7.
Zu 10 und 11:
Dazu kann keine Angabe gemacht werden, da Grundstückskäufe durch den LIG abgewickelt werden. Darüber hinaus siehe Antwort zu 7.
Zu 12.-15.:
Der Ausbau der Wegeverbindung und damit auch die Entscheidung über Erfordernis und Zeitpunkt der Einbeziehung anderer Dienststellen, Interessenverbände oder anderer Akteure
obliegt dem zuständigen Bezirksamt. Dies gilt auch für die Beurteilung gegebenenfalls erforderlicher Begleitmaßnahmen.
Siehe Drs 20-4678 und das dazugehörige Wortprotokoll zum TO der Sitzung des RegA FuLA vom 25.09.2017 (Anlagen).
Zu 13 und 14:
Da keine Planung betrieben wird, können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Zu Frage 16
Grundsätzlich ist die Verkehrssicherheit gegeben. Am PK 34 liegen außer einem Schreiben eines Bezirkspolitikers bisher auch keine Anträge auf Freigabe des Gehweges für den Radverkehr vor.
06.02.2018
Harald Rösler
Die Fragen 3 – 6 und 16 wurden von der BIS, die Fragen 2 sowie 12 – 15 von der Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und alle übrigen Fragen vom Bezirksamt beantwortet.
Protokollauszug Sitzung Regionalausschuss v. 25.09.2017
Mitteilungsvorlage Bezirksamt – Durchstich Olenland
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