20-4481

Wort halten und den B-Plan Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 anpassen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Sachverhalt

 

Im Jahr 2015 hat der Senat erkannt, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um die hohe Zahl der Schutzsuchenden in Hamburg unterzubringen. „In der Lenkungsgruppe zur Flüchtlingsunterbringung wurde daher (...) vereinbart, dass auch die BSW {Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen} einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von nachhaltig verwertbaren Unterbringungskapazitäten leisten wird“, heißt es in der Drucksache Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen (Drucks. Nr. 21/1838) der Hamburgischen Bürgerschaft. Ferner ist in dieser Drucksache unter 3. Belegungssteuerung festgehalten, welche Rahmenbedingungen gelten sollen. Da heißt es: „Ausdrückliches Ziel ist eine Entlastung der öffentlichen Unterbringung in Zelten, Hallen und Containern. Fördern und wohnen AöR (f&w) würde für einen Zeitraum regelmäßig von 15 Jahren mit dem Eigentümer/Vermieter einen Pacht- oder Generalmietvertrag abschließen und die errichteten Wohngebäude als öffentliche Unterkunft selbständig betreiben. Nach Ablauf der 15 Jahre stehen die Wohnungen entweder als öffentlich geförderte oder im Einzelfall auch als freifinanzierte Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.“

Im konkreten Fall der Unterkunft mit der Perspektive Wohnen im Ohkamp (Bebauungsplan Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83) wurde darüber hinaus in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2016 auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE von der Verwaltung mitgeteilt, dass dieses städtische Grundstück entsprechend der Senatsdrucksache veräußert werde, d. h. nach Ablauf von 15 Jahren werden die Wohnungen als geförderte Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen (siehe Anhang).

Leider muss festgestellt werden, dass die in der Drs. 21/1838 genannte Ausnahme (im Einzelfall auch frei finanziert) auf der bezirklichen Ebene zur Regel geworden ist. Das ist insoweit unverständlich, als der Bedarf an geförderten Wohnungen riesig ist. Dass über 50 % der Hamburger Haushalte Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, ist allgemein bekannt und ein Indiz für die Größe dieses Bedarfs. Und dieser Bedarf besteht nicht nur heute, sondern auch noch in 15 Jahren, wenn man bedenkt, dass die Bindungsfristen vieler noch bestehender geförderter Wohnungen in den nächsten Jahren in schneller Folge auslaufen.

Die Grundaussage, Schutzsuchenden in Hamburg so schnell wie möglich richtige Wohnungen zur Verfügung zu stellen und diese dann regelhaft für weitere 15 Jahre als geförderte Wohnungen anzubieten, ist vor diesem Hintergrund völlig richtig. Deshalb sollte es nicht hingenommen werden, weder in Nord noch in anderen Bezirken, dass dieser Teil des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft einfach ‚vergessen’ wird. Sonst könnte man auf die Idee kommen, dass diese selbst aufgestellte Regel nur dazu diente, größtmögliche Akzeptanz in der Bürgerschaft herzustellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für den B-Plan Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 nach der Nutzung durch f&w die Wohnungen 15 Jahre als geförderte Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

 

DIE LINKE

Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Herbert Schulz, Angelika Traversin

 

Anhänge

 

Protokollauszug StekA-Sitzung vom 04.02.2016