Wohnungsleerstand in Süd-Winterhude
Kleine Anfrage Nr. 48/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das Thema Wohnungsleerstand bewegt ebenso wie das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum völlig zu Recht die Öffentlichkeit. Dieses auch deshalb, weil hier kurzfristig Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könnte. Gleichwohl ist in der Öffentlichkeit – nicht zu Unrecht – der Eindruck entstanden, dass das Bezirksamt Hamburg Nord hier gerne wegschaut und sich der beiden Themen nicht in dem notwendigen Maße annimmt. Dieses insbesondere im Vergleich zu anderen Bezirksämtern in Hamburg.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Entgegen der in der Vorbemerkung zu der vorliegenden Anfrage zum Ausdruck gebrachten Annahme, nimmt sich das Bezirksamt des Themas Wohnungsleerstand als eine Form der Zweckentfremdung nach § 9 HmbWoSchG an, sobald entsprechende Hinweise vorliegen; siehe im Übrigen Antworten zu 2. bis 4.
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Anfrage wie folgt:
Zu den nachfolgend genannten Straßen haben das Bezirksamt im erfragten Zeitraum keine entsprechenden Hinweise erreicht:
a. Agnesstraße
b. Andreasstraße
d. Blumenstraße
e. Cäcilienstraße
f. Dorotheenstraße
g. Fernsicht
h. Gellertstraße
i. Gertigstraße
j. Goldbekplatz
k. Klärchenstraße
l. Körnerstraße
m. Krohnskamp
n. Kuhnsweg
o. Leinpfad
s. Peter-Marquard-Straße
t. Poelchaukamp
u. Preystraße
v. Rondeel
w. Scheffelstraße
x. Schinkelstraße
aa. Wentzelstraße
bb. Willistraße
cc. Willistraße
Bezogen auf die nachfolgend genannten Straßen wird die Frage darüber hinaus wie folgt beantwortet:
c. Bellevue
Im Oktober 2018 wurde ein Leerstand durch eigene Feststellungen ermittelt.
p. Maria-Louisen-Straße
Im September 2016 erfolgte eine Anzeige Dritter.
q. Mövenstraße
Im Februar 2018 wurde der Leerstand auf dem Portal „Leerstandsanzeiger“ ermittelt.
r. Mühlenkamp
Im Januar 2019 wurde der Leerstand auf dem Portal „Leerstandsanzeiger“ ermittelt.
y. Semperstraße
Im Februar 2018 wurde durch die Wohnungspflege ein Leerstand mitgeteilt.
z. Sierichstraße
Informationen gingen im November 2017, April 2018 und Juli 2018 ein.
Zu 2.-4.:
Straße |
Frage 2 |
Frage 3 |
Frage 4 |
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Bellevue |
Es erfolgte im Oktober 2018 eine Anhörung des Eigentümers zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Es ist ein Widerspruchverfahren gegen die Ablehnung eines Abbruchantrages anhängig. Gleichzeitig soll ein neuer Bauantrag, der den Erhalt der Fassade vorsieht, gestellt werden. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
Maria-Louisen-Straße |
Es erfolgte im September 2016 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Die Wohnungen wurden im Dezember 2016 wieder vermietet. |
entfällt |
Mövenstraße |
Es erfolgte im Februar 2018 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Es handelt sich um ein Stiftungshaus; die Erdgeschosswohnung muss aufwendig saniert werden. Die Entmüllung der Wohnung hat begonnen. Dieses Verfahren ist jedoch aufwendig und zeitintensiv. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
Mühlenkamp |
Es erfolgte im Januar 2019 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Seit September 2018 ist ein Vorbescheidsverfahren anhängig. Die Umsetzung für eine Baugenehmigung hat inzwischen begonnen. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
Semperstraße |
Im Februar 2018 wurde ein Verwaltungsverfahren zum Erlass eines Wohnnutzungsgebotes eingeleitet. Anlässlich des Eigentümerwechsels musste das Verfahren im Mai 2018 eingestellt und gegen den neuen Eigentümer eingeleitet werden. |
Das Wohnhaus wird vollständig saniert. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
Sierichstraße (1) |
Es erfolgte im November 2017 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Die Wohnhäuser werden derzeit vollständig saniert. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
Sierichstraße (2) |
Es erfolgte im Juli 2018 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Die Wohnung wurde für den Eigenbedarf gekauft und ist bewohnt. |
Entfällt. |
Sierichstraße (3) |
Es erfolgte im April 2018 eine Anhörung zum beabsichtigten Erlass eines Wohnnutzungsgebotes. |
Die leer stehenden Wohnungen werden zur Miete angeboten. |
Die weitere Entwicklung wird in kurzen Zeitintervallen überprüft. |
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