Wohnungsleerstand in der Jarrestadt
Kleine Anfrage Nr. 43/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Im Regionalausschuss EWi wurde bekannt, dass ein Bürger die zuständigen Stellen des Bezirksamtes bereits vor längerer Zeit detailliert auf Wohnungsleerstände in der Jarrestadt hingewiesen hat.
Inzwischen wurde, auch durch die Berichterstattung im Hamburger Abendblatt, bekannt, dass weitere Bürger das Bezirksamt über Wohnungsleerstand in der Jarrestadt informiert haben wollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Die Vorgangserfassung im Wohnraumschutz erfolgt straßenbezogen; eine vollständige Ermittlung sämtlicher Vorgänge im Sinne der Fragestellung ist deshalb innerhalb der für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.
Bezogen auf den Gebäudeblock, der Gegenstand der jüngsten Medienberichterstattung zu Leerständen in der Jarrestadt war, erhielt das Bezirksamt seit dem Vorjahr bis zum März 2019 kontinuierlich Hinweise auf Leerstände.
Da sich die Hinweise zu Leerständen im o.g. Gebäudeblock auf den Wohnungsbestand eines Eigentümers bezogen, erfolgte ihm gegenüber eine Aufforderung zur Darlegung der Gründe für den Leerstand, der er am 30.01.2019 nachgekommen ist. Die Hinweise, die das Bezirksamt bspw. aus der Nachbarschaft erreichten, waren darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag, um eigene Einschätzungen zum Leerstand in diesem Bereich zu ergänzen oder zu festigen.
Derzeit stehen zahlreiche Wohnungen leer. Da der gesamte Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht, ist vor Durchführung von Bauarbeiten eine Abstimmung des Eigentümers mit dem Denkmalschutzamt erforderlich. Vor diesem Hintergrund verzögert sich die Durchführung etwaiger Bauarbeiten und bislang werden erst ca. 6 Wohnungen zur Miete angeboten.
Das Bezirksamt hat darüber hinaus erneut Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und einen kurzfristigen Folgetermin zur vertieften Besichtigung alle Wohnungen verabredet. In diesem Zusammenhang ist neben den Angaben zum aktuellen Stand der Bauplanung auch ein exakter „Sanierungsplan“ gefordert worden.
Siehe Antwort zu 3.
Siehe Antwort zu 1. – eine Beantwortung ist innerhalb der für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.
Entfällt; siehe Antwort zu 5.
Entfällt; siehe Antwort zu 5.
Entfällt; siehe Antwort zu 5.
29.03.2019
Ralf Staack
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