Wohnungsleerstand im Gebiet des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Der Bezirksamtsleiter hat vor einigen Monaten pressewirksam ein hartes Durchgreifen gegen Wohnungsleerstand angekündigt. Dies gibt Anlass, die aktuelle Lage im Bereich des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel als Ausgangslage für künftige Aktivitäten abzufragen.
Auch wenn Wohnungsleerstand nicht selten einen nachvollziehbaren und nicht zu beanstandenden Grund, wie z.B. Sanierung hat, gibt es leider auch eher schwer zu akzeptierende Hintergründe, wie z.B. die vermutete Spekulation. Gelegentliche, auch zuletzt in den Medien erwähnte Fälle, z.B. in Winterhude, lassen bei immer mehr Menschen eine wachsende Sensibilität bei diesem Thema aufkommen, denn Wohnraum ist nach wie vor sehr knapp in Hamburg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Stadtteil Fuhlsbüttel:
Erdkampsweg, Heschredder und Langenhorner Chaussee jeweils eine Wohneinheit sowie Hummelsbütteler Kirchenweg = drei Wohneinheiten
Stadtteil Ohlsdorf:
Langenbeckshöh und Nordheimstraße jeweils drei Wohneinheiten sowie Rübenhofstraße, Tornberg und Wellingsbütteler Landstraße jeweils eine Wohneinheit
Stadtteil Langenhorn:
Kraemerstieg und Sporerstieg jeweils eine Wohneinheit sowie Tangstedter Landstraße = dreizehn Wohneinheiten
Stadtteil Alsterdorf:
Alsterdorfer Straße, Brabandstraße und Inselstraße jeweils eine Wohneinheit sowie Bebelallee = vier Wohneinheiten
Stadtteil Groß-Borstel:
Borsteler Chaussee, Dannmeyerstraße und Holunderweg = jeweils eine Wohneinheit sowie Woltersstraße = vier Wohneinheiten
Wie die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung zutreffend beschreiben, kann Leerstand z.B. in Zusammenhang mit der Absicht von Abbruch und Neubau oder geplanten Sanierungsarbeiten stehen und ist dann nicht zwingend im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) zu beanstanden. Vielmehr sieht das HmbWoSchG in § 13 Abs. 3 hierfür ausdrücklich die Möglichkeit der Genehmigungsfiktion vor. Diese Fälle werden statistisch jedoch nicht erfasst, da sie im Hinblick auf den Wohnraumschutz von untergeordneter Bedeutung sind.
Es wurden Zwangsgelder für Objekte in der Bebelallee, Langenbeckshöh und Hummelsbütteler Kirchenweg festgesetzt.
Es wurden keine Bußgelder erhoben.
Es wurden für Objekte im Hummelsbütteler Kirchenweg und Langenbeckshöh Wohnnutzungsgebote erlassen.
Es gab keine Fälle von überhöhter Mietpreisforderung.
Neben eigenen Ermittlungen bezieht das Bezirksamt regelhaft auch Hinweise Dritter auf Leerstand in seine Betrachtungen ein und bewertet sie im Hinblick auf Leerstände im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG). Solcherlei Hinweise oder Hinweise aus eigenen Ermittlungen liegen bezogen auf das Gebiet FOLAG jedoch nur in geringem Maße vor, so dass die Leerstandssituation nach dem HmbWoSchG in quantitativer Hinsicht hier insgesamt als relativ entspannt einzuschätzen ist.
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