Wohnungsleerstand im Gebiet des RegA Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Der Bezirksamtsleiter hat vor einigen Monaten pressewirksam ein hartes Durchgreifen gegen Wohnungsleerstand angekündigt. Dies gibt Anlass, die aktuelle Lage im Bereich des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst als Ausgangslage für künftige Aktivitäten abzufragen.
Auch wenn Wohnungsleerstand nicht selten einen nachvollziehbaren und nicht zu beanstandenden Grund, wie z.B. Sanierung hat, gibt es leider auch eher schwer zu akzeptierende Hintergründe, wie z.B. die vermutete Spekulation. Gelegentliche auch zuletzt in den Medien erwähnte Fälle z.B. in Winterhude lassen bei immer mehr Menschen eine wachsende Sensibilität bei diesem Thema aufkommen, denn Wohnraum ist nach wie vor sehr knapp in Hamburg.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Anschrift |
Anzahl Wohneinheiten |
Adlerstraße |
1 |
Averhoffstraße |
1 |
Brucknerstraße |
5 |
Ekhofstraße |
1 |
Elisenstraße |
1 |
Fährhausstraße |
6 |
Graumannsweg |
2 |
Hardorffsweg |
3 |
Hellbrookstieg |
1 |
Hofweg |
1 |
Humboldtstraße |
5 |
Karlstraße |
2 |
Papenhuder Straße |
20 |
Schenkendorfstr. |
11 |
Schwanenwik |
5 |
Die hier genannte Anzahl der leerstehenden Wohnungen gibt nur im sehr eingeschränkten Maße Aufschluss über den Leerstand im Sinne des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Die genannten Leerstände sind weitgehend begründet und stellen insoweit keinen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot dar, weil sie bspw. in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren stehen. Diese Situation lässt sich i.Ü. auch aus der geringen Anzahl von Zwangs- oder Bußgeldern ableiten.
Im Jahr 2019 wurde ein Zwangsgeld für ein Objekt in der Brucknerstraße festgesetzt.
Im Jahr 2020 wurden bisher keine Zwangsgelder für Objekte in BUHD festgesetzt.
Es wurden keine Bußgelder gegen Eigentümer von Objekten in BUHD erhoben.
Für ein Objekt in der Brucknerstraße wurde im Jahr 2019 ein Wohnnutzungsgebot für 4 Wohneinheiten erlassen. Im Jahr 2020 wurde bisher noch kein Wohnnutzungsgebot für Objekte in BUHD erlassen.
Es gab in den Jahren 2019 und 2020 keine Bußgelder wegen überhöhter Mietpreisforderungen bei Objekten in BUHD.
Neben eigenen Ermittlungen bezieht das Bezirksamt regelhaft auch Hinweise Dritter auf Leerstand in seine Betrachtungen ein und bewertet sie im Hinblick auf Leerstände im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG).
Solcherlei Hinweise oder Hinweise aus eigenen Ermittlungen liegen bezogen auf das Gebiet BUHD jedoch nur in geringem Maße vor, so dass die Leerstandssituation nach HmbWoSchG in quantitativer Hinsicht hier insgesamt als relativ entspannt einzuschätzen ist.
Michael Werner-Boelz 19.06.2020
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