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Wohnungsbau in Winterhude Kleine Anfrage Nr. 94/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Mehrheit der Bezirksversammlung Hamburg Nord ist der Meinung, dass es in Hamburg zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt, dass auch der Stadtteil Winterhude einen Beitrag für bezahlbare Wohnungen leisten sollte und es sinnvoller ist, Wohnungen auf dem Dach einer – bestehenden – Tiefgarage zu bauen, als am Stadtrand in der Natur?

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:

Vorbemerkung:

Grundsätzlich ist eine Beantwortung nach Stadtteilen nicht möglich, da nur Zahlen für den ganzen Bezirk erfasst werden. Eine weitere Differenzierung würde bedeuten, dass jeder Vorgang betrachtet werden müsste. Ob Wohnungen gefördert werden, ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung, da dieses kein Prüfkriterium ist. Eine Beantwortung ist nur durch die IFB oder das Statistische Landesamt möglich.

1.)    Wie viele Wohnungen wurden im Rahmen des 1. Förderweges
a. in Winterhude  
b. in Eppendorf und
c. in ganz Hamburg Nord
in den vergangenen 6 Jahren jeweils genehmigt bzw. fertig gestellt?

2.)    Wie viele Wohnungen wurden im Rahmen des 2. Förderweges
a. in Winterhude
b. in Eppendorf und
c. in ganz Hamburg Nord
in den vergangenen 6 Jahren jeweils genehmigt?

Zu Frage 1 und 2:

Siehe Vorbemerkung.

3.)    Wie viele Wohnungen wurden
a. in Winterhude  
b. in Eppendorf und
c. in ganz Hamburg Nord
in den vergangenen 6 Jahren jeweils genehmigt bzw. fertig gestellt?

Seit 2012 wurden in Hamburg-Nord 14.626 Wohnungen genehmigt, davon wurden bisher 8.384 fertiggestellt.

4.)    Wurden in den vergangenen 6 Jahren Wohnungsbauanträge jeweils nicht genehmigt?
Wenn ja, wie viele und wie viele Wohnungen waren hiervon betroffen
a. in Winterhude
b. in Eppendorf und
c. in ganz Hamburg Nord?

Seit 2012 wurden 7.917 Bescheide erteilt, ob es sich hierbei um Wohnungsbau oder andere Nutzungen handelt und ob Teile oder der ganze Bescheid abgelehnt wurde, wird nicht differenziert erfasst. Deshalb müsste jeder Vorgang manuell geprüft werden. Bei einer Dauer von ca. ½ Stunde pro Bescheid und 7.917 Bescheiden wären ca. 3.960 Arbeitsstunden erforderlich. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

5.)    Wurden in den vergangenen 6 Jahren Wohnungsbauvorbescheidsanträge jeweils negativ beschieden?
Wenn ja, wie viele und wie viele Wohnungen waren hiervon jeweils betroffen?

Seit 2012 sind 1.053 Vorbescheidsverfahren durchgeführt worden, ob es sich hierbei um Wohnungsbau oder andere Nutzungen handelt und ob Teile oder der ganze Bescheid abgelehnt wurde, wird nicht differenziert erfasst. Deshalb müsste jeder Vorgang manuell geprüft werden. Bei einer Dauer von ca. ½ Stunde und 1.053 Bescheiden wären ca. 526,5 Arbeitsstunden erforderlich. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

6.)   Bei welchen der unter 4. bzw. 5. aufgeführten Bauvorhaben sollten die Wohnungen jeweils auf dem Dach von vorhandenen Garagen gebaut werden?
Bitte nach Stadtteilen und Straßen auflisten.

Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5.

 

 

29.10.2018

Yvonne Nische
 

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