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Wohnraumschutzgesetz nutzen um Leerstand zu verringern Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Sachverhalt

 

Der Wohnungsmarkt ist in Hamburg-Nord, wie in ganz Hamburg auch, sehr angespannt. Es besteht eine deutlich größere Nachfrage als das Wohnungsangebot hergibt.

 

Gleichzeitig gibt es sehr viel Leerstand in Hamburg, welcher eine künstliche Verknappung des Wohnungsangebotes darstellt und geeignet ist, die Mietpreisentwicklung zusätzlich anzuheizen. Laut dem Forschungsinstitut Empirica standen Ende 2014 über 5.000 Wohnungen leer (siehe Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft vom 07.01.2016, Drucksache 21/2792). Alleine das städtische Wohnungsunternehmen, SAGA GWG hatte 1.021 Wohnungen im Leerstand.

Hamburg-Nord weist ebenfalls einen hohen Leerstand aus, wie Anfragen der Fraktion DIE LINKE immer wieder ergeben haben. Besonders auffällig ist, dass es Leerstände seit 2008 gibt, wie beispielsweise die Wohnungen rund um die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, die dem Bezirksamt auch seit Jahren bekannt sind.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte bzw. dessen Bezirksamtsleiter hat angekündigt, die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes bis zur Möglichkeit der Zwangsbelegung auszuschöpfen. Dem Eigentümer von 6 Wohnungen in der Ohlendorffstraße in Hamm, die seit 2012 leer stehen, wurde die Verfügungsgewalt über seine Wohnungen entzogen. Die Wohnungen wurden einem Treuhänder übergeben und auf Kosten des Eigentümers saniert und sollen vermietet und im Anschluss an dem Eigentümer wieder übergeben werden. Dies wurde sowohl vom Mieterverein zu Hamburg als auch vom Hamburger Grundeigentümerverband positiv aufgenommen. So kommentiert beispielsweise Heinrich Stüven, Chef des Hamburger Grundeigentümerverbandes, die Angelegenheit damit, Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten und weiter, dass „Eigentum verpflichtet, letzteres in Übereinstimmung mit Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte. Siegmund Chychla, Chef des Mietervereins zu Hamburg fordert: „Alle anderen Bezirke sollten sich daran ein Beispiel nehmen“.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Schritte des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes zur Bekämpfung von Leerstand zügig und mit Priorität umgesetzt werden. Hierbei sollen lediglich die Mindestfristen Anwendung finden, damit ein zügiges Verfahren gewährleistet werden kann. Insbesondere von der Möglichkeit einen Treuhänder für Sanierung und Vermietung von Wohnraum einzusetzen, solle Gebrauch gemacht werden.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnraumschutzabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Nord personell verstärkt wird.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, den Bericht über die Aktivitäten der Wohnraumschutzabteilung des Bezirksamtes an die zuständige Behörde, auch den Mitgliedern der Bezirksversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

DIE LINKE

Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi, Herbert Schulz, Angelika Traversin

 

Anhänge

 

Keine