20-4909

Wohngebiet Faaßweg mit 30 km beruhigter Zone Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2017 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Schreibens eines Bürgers befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Polizei wird gebeten, im Faaßweg zwischen Kellinghusenstraße und Heilwigstraße Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und sich darüber Gedanken zu machen, ob ein Einfahrtsverbot und damit den Faaßweg zur Einbahnstraße in Richtung Kellinghusenstraße zu machen, eine beruhigende Variante darstellt.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Verkehrszählungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

Eine Geschwindigkeitsniveaumessung im Faaßweg ergab, dass die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich unter den erlaubten 30 km/h liegt. Geschwindigkeitsübertretungen wurden in sehr geringer Anzahl und in sehr geringer Höhe gemessen.

 

Gründe für die Anordnung einer Einbahnstraße nach § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Absatz 9 Satz 2 StVO liegen hier nicht vor. Siehe dazu auch Stellungnahme des Polizeikommissariats 23 zur Drs. 20-4651.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine