20-5429

Woermannsweg (Wohnanlage / Schutzinstrumente) hier: Prüfergebnis

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Hintergrund

In der Sitzung des StekA  am 02.02.2017 ist seitens der Mieter-Initiative „Fuhlsbüttel-Süd“ die Befürchtung geäußert worden, dass die Mietwohnungen in der Backsteinwohnanlage aus den 1920er Jahren im Woermannsweg in Eigentumswohnungen umgewandelt werden könnten. Die Verwaltung ist beauftragt worden, zu prüfen, ob hier ein Schutzinstrument greifen kann und insbesondere, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorliegen.

 

Ergebnis

 

Zunächst wurde geprüft, ob ein städtisches Vorkaufsrecht für das Grundstück besteht. Dies ist nicht der Fall.

 

In einem weiteren Schritt wurde geprüft, ob die Aufstellung einer städtebauliche Erhaltungsverordnung zielführend wäre.

Da die Wohnanlage bereits unter Denkmalschutz steht, würde der Schutz des Gebäudebestandes durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung nicht erweitert. Ein Schutz vor Verdrängung der angestammten Bevölkerung würde damit auch nicht erreicht.

 

Im letzten Schritt wurde ein sogenannter Quick-Check durchgeführt, um zu einer Einschätzung zu gelangen, ob für den Bereich die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung in Frage kommt. Hierzu wurde der Gebäudebestand und auf Ebene des statistischen Gebiets 54004 verschiedene soziale Daten betrachtet und analysiert und in Vergleich mit den Werten für die Stadtteile Ohlsdorf und Fuhlsbüttel sowie für den Bezirk Hamburg-Nord und die Gesamtstadt gesetzt(siehe Anlage).

 

Im Ergebnis liegen keine ausreichenden Gründe vor, die vertiefende Untersuchungen im Hinblick auf den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für das statistische Gebiet 54004 gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Prüfbericht