Wo im Bezirk Hamburg-Nord gibt es noch Anforderungsampeln? Anfrage gem. § 27 BezVG
In der Anfrage nach §27 vom 29.6.2015 (Drs. 20-1700) wurde von der GRÜNEN Fraktion Hamburg-Nord gefragt, an welchen Einmündungen und Kreuzungen im Bezirk Anforderungsampeln existieren, an welchen Orten außer Fußgänger*innen auch Radfahrende von den Anforderungsampeln beeinträchtigt sind, sowie die Frage aufgeworfen, welche Pläne es jeweils gebe, die Schaltung als Anforderungsampel aufzuheben.
Die Antwort lautete:
„Es ist beabsichtigt, dass außer in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Busbeschleunigung, da nur dadurch eine flexible Busbevorzugung möglich ist) der Fuß- und Radverkehr automatisch parallel zum Kfz-Verkehr geschaltet werden soll. Eine Umschaltung erfolgt in der ständigen Programmpflege der Lichtsignalanlagen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen, also sukzessive. Es werden in der Regel keine Lichtsignalanlagen mit Anforderungsschaltung neu geplant, bei denen bestehende parallele Grünzeitenschaltungen aufgehoben würden.“
Aufgrund dieser Antwort, ungeachtet der weiteren Antworten in Drucksache 20-1700, fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Bezirksabgeordnete:
Carmen Möller, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Michael Werner-Boelz,Carmen Wilckens
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