Wird die Gertigstraße zur Fahrradstraße oder Tempo 30 Zone?
Kleine Anfrage 21-0109 von Frau Caroline Mücke-Kemp und Herrn Philipp Kroll, CDU
Die Gertigstraße ist Teil der Veloroute 13 im Hamburger Veloroutennetz. Die Veloroute 13 verläuft als Ringverbindung vom Bezirksamt Hamburg-Altona bis zur U-Bahnstation Burgstraße. Die Gertigstraße ist eine Bezirksstraße im Bezirk Hamburg-Nord, Winterhude. Im Abschnitt Gertigstraße zwischen Mühlenkamp und Barmbeker Straße ist die Wegequalität für den Fahrradverkehr laut LSBG unzureichend. Um den für eine Veloroute erforderlichen Standard herzustellen, gibt es laut Erläuterungsbericht des LSBG zwei Optionen. Eine Option ist laut LSBG, aus der Gertigstraße entsprechend der Beschlusslage der politischen Gremien im Bezirk Hamburg Nord die Gertigstraße in die vorhandenen Tempo 30 Zonen einzubeziehen oder daraus eine Fahrradstraße zu machen. Laut den im Internet veröffentlichen Unterlagen wurden von der LSBG aber ausschließlich Pläne für die Variante Fahrradstraße erstellt und nicht für eine Tempo 30 Zone.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:
Vorbemerkung:
Entsprechend der Vereinbarung zum Bündnis für den Radverkehr ist für die Veloroute 13 der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Planungs- und Baudienststelle. In diesem Zusammenhang hat der LSBG eine erste Planung auch an die politischen Gremien zur Stellungnahme verschickt (Erstverschickung). Diese Stellungnahme und dessen Auswertung stehen noch aus. Zusätzlich stellt der LSBG die Planung am 19.08.2019 im zuständigen Regionalausschuss (RegA EWi) vor. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 sollte in diesem Rahmen erfolgen oder über ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG eingeholt werden.
Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt:
Siehe Vorbemerkung bzw. Erstverschickung (Erläuterungsbericht Seite 12).
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
4. Der Knotenpunkt Mühlenkamp/ Gertigstraße ist bereits mehrfach umgebaut worden. Gibt es Überlegungen diesen trotzdem neuzugestalten? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Siehe Vorbemerkung bzw. Erstverschickung (Lageplan 1).
Grundsätzlich sieht der Bezirk Einbahnstraßen aufgrund der damit verbundenen Umwegfahrten und des in der Regel deutlich erhöhten Geschwindigkeitsniveaus kritisch. Die Abwägung im Einzelfall obliegt der Planungs-und Baudienststelle (LSBG). Erst anhand dieser Abwägung ist eine abschließende Beurteilung von Seiten des Bezirksamtes möglich.
Grundsätzlich muss bei der Veränderung der Straße und des Verkehrsregimes/ der Verkehrsregelung immer geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg fachlich und verkehrssicherheitstechnisch noch geboten ist. Bei 30-Zonen und ggf. Fahrradstraßen ist dies i.d.R. nicht mehr der Fall.
Aufgrund des Schulwegs und der augenscheinlichen Nutzung, sollte aus Sicht des Fachamtes ein Erhalt des Fußgängerüberwegs durch die Planungs- und Baudienststelle zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Im Zusammenhang mit einer 30-Zone oder einer Fahrradstraße ist aber mindestens eine Querungshilfe für Fußgänger als Ersatz vorzusehen. Die abschließende Entscheidung obliegt jedoch der anordnenden Straßenverkehrsbehörde.
Nein, die Maßnahme ist Teil des Bündnis für den Radverkehr. Ggf. entstehen Mehrkosten im Bereich der späteren Unterhaltung, dies kann aber erst durch die Ausführungsunterlage (AU-Bau) des LSBG beurteilt werden.
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