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Winterhude 23 - Schreiben von Bürgern bzgl. Nachverdichtung Kleine Anfrage Nr. 83/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen der Debatte um die geplante, sehr massive Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 haben mehrere Grundeigentümer im Quartier ihre Bereitschaft erklärt, alternativ auch auf ihren Grundstücken eine Nachverdichtung durchzuführen und somit das Ziel, einerseits im Quartier zusätzlichen Wohnraum zu schaffen  und andererseits die geplante sehr massive Nachverdichtung auf nur einem Grundstück durch eine sinnvolle Verteilung der Baumasse auf verschiedene Grundstücke zu reduzieren.  

Dieses ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil somit die politischen Gremien über Handlungsalternativen verfügen. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter den Vorschlag der Firma Günther Franke Gruber Bauherren auf dem Grundstück Dorotheenstraße 7 bis 11 die im Schreiben vom 11.05.2017 aufgezeigte Nachverdichtung durchzuführen (Drucksache 20-4341)?
    Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes für bzw. gegen eine solche Nachverdichtung? Bitte detailliert begründen.

 

  1. Hat das Bezirksamt mit dem Investor zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen?
    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
    Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt das Bezirksamt dieses nachzuholen?
  2. Für welche weiteren Flurstücke im Gebiet des B-Plans Winterhude 18 haben Grundeigentümer bisher ihre Bereitschaft erklärt, ggf. eine Nachverdichtung auf ihren Grundstücken vorzunehmen?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Möglichkeit auf den unter 1. und 3. aufgeführten Flurstücken Nachverdichtungen durchzuführen? Bitte für jedes Flurstück detailliert das Pro und Contra darlegen?

 

 

  1. Ist es, wie in einer Anlage zur Drucksache 20-4341 dargestellt, richtig, dass die Abstandsflächen zu den Häusern am Mühlenkamp auf Basis Oberkante des Mühlenkampkanal berechnet werden?
    Wenn nein, wie werden diese statt dessen berechnet? Bitte nachvollziehbar auf Basis einer vergleichbaren Grafik darstellen.

 

  1. Ist beabsichtigt, durch Festlegungen im B-Plan Gebäudekörper zuzulassen, welche die Abstandsflächen (bezogen auf die Mitte des Kanals und bezogen auf die Höhe des Wasserspiegels) unterschreiten?
    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis und mit welcher Begründung.

 

 

  1. Wie breit ist der Mühlenkampkanal zwischen dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 (faktisch und bezogen auf die Grundstücksgrenzen) und dem gegenüberliegenden Ufer?

 

  1. Wie breit ist der Grün- und Uferstreifen zwischen der bestehenden Tiefgaragenaußenwand Dorotheenstraße 10-16 und
    a. der Uferkante des Kanals (Minimum und Maximum)
    b. der Grundstücksgrenze zum Kanal
  2. Unter der Voraussetzung, dass die Oberfläche des Mühlenkampkanals die Basis für die Berechnung der Abstandsflächen darstellt: wie hoch können die Häuser auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 maximal gebaut werden:
    1. Direkt an der Grundstücksgrenze
    2. In 3 Meter bzw.
    3. In 10 Meter Entfernung von der Grundstücksgrenze?

Zu 1-9:

 

Der Umfang der Frage erlaubt keine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur

Verfügung stehenden Zeit. Es wird gegebenenfalls eine Abfrage im Rahmen einer Großen Anfrage anheimgestellt.


 

Anhänge

 

 

Keine