20-4591

Winterhude 23 - Schreiben von Bürgern bzgl. Nachverdichtung IV Kleine Anfrage Nr. 104/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen der Debatte um die geplante sehr massive Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 haben mehrere Grundeigentümer im Quartier ihre Bereitschaft erklärt, alternativ auch auf ihren Grundstücken eine Nachverdichtung durchzuführen mit dem Ziel, einerseits im Quartier zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und andererseits die geplante sehr massive Nachverdichtung auf nur einem Grundstück durch eine sinnvolle Verteilung der Baumasse auf verschiedene Grundstücke zu reduzieren.

 

Dieses ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil somit die politischen Gremien über Handlungsalternativen verfügen.

 

Da die Leitung des Bezirksamtes die entsprechenden Fragen in meiner Kleinen Anfrage 90/2017 „versehentlich“ nicht beantwortet hat, frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter erneut (wobei der Bezirksamtsleiter davon ausgehen kann, dass dem Fragesteller sowohl die Funktion eines B-Plans als auch einer Bauvoranfrage bekannt ist):

 

 

1. Wie beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter den Vorschlag der Firma Günther Franke Gruber Bauherren auf dem Grundstück Dorotheenstraße 7 bis 11, die im Schreiben vom 11.05.2017 aufgezeigte Nachverdichtung durchzuführen (Drucksache 20-4341)?

Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes für bzw. gegen eine solche Nachverdichtung?

Bitte detailliert begründen.

 

Die Frage wurde bereits mit der Antwort auf die Anfrage Nr. 90-2017 beantwortet.

 

 

 

 

 

2. Hat das Bezirksamt mit dem Investor zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt das Bezirksamt dieses nachzuholen?

 

Siehe hierzu Antwort 1.

 

 

11.07.2017

Tom Oelrichs
 

Anhänge

 

Keine