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Winterhude 23 - Kosten und Erlöse
Kleine Anfrage Nr. 16/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Entgegen dem klaren Wortlaut des erfolgreichen Bürgerbegehrens SOS Mühlenkampkanal weigert sich das Bezirksamt Hamburg-Nord den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 23 zu beenden.

Vorspann:

Der Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 23 war Gegenstand einer Beratung im Stadtentwicklungsausschuss am 31.01.2019. In dieser Veranstaltung wurde seitens der Politik keine Forderung nach Einstellung des Verfahrens unterbreitet, somit wird dem Bezirksamt Hamburg-Nord zu Unrecht eine Verweigerung unterstellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:

  1. Welche externen und internen Kosten sind bisher dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 23 entstanden?
    Bitte jeweils nach Jahren und Art der Kosten detailliert aufschlüsseln.

Zur Verfahrensabwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat der Inverstor ein externes Büro beauftragt. Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren werden hierfür nach der Gebührenordnung HOAI ermittelt. In den Kosten sind u.a. Planung, Durchführung des Verfahrens, Kosten für öffentliche Veranstaltungen, Druck und Aufstellung von Plakaten für öffentliche Informationsveranstaltungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, Druckkosten für Pläne Texte usw. enthalten. Über diese Kosten kann das Bezirksamt keine Angaben machen. Dem Bezirksamt selbst entstehen dadurch keine Kosten. Die hoheitliche Verfahrensbetreuung erfolgt durch Mitarbeiter des Bezirksamtes.
 

  1. Für welche Aktivitäten / Maßnahmen wurden die Kosten bisher von dem Investor direkt bezahlt?
    Bitte jeweils nach Jahren und Art der Maßnahmen detailliert aufschlüsseln.

Siehe Antwort zu Frage 1. Die bisher entstandenen Kosten kann nur der Investor selbst benennen.

  1. Welche der unter 1. aufgeführten Kosten hat der Investor dem Bezirksamt wann jeweils erstattet?

Mit dem Investor (auch Vorhabenträger genannt) wurde bereits 2009 ein Kostenübernahme-Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 23 entstehen, zu übernehmen.
 

  1. Sofern bisher noch nicht alle Kosten erstattet worden sein sollten:
    warum jeweils nicht und bis wann soll die Erstattung jeweils erfolgen?
     

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat keine Forderungen an den Investor.

  1. Für die Aufstellung wie vieler Werbeschilder / Plakate hatte der Investor eine Genehmigung erhalten und welche Gebühren wurden dafür seitens des Bezirksamtes jeweils in Rechnung gestellt?

Es wurden 500 Stellschilder genehmigt. Eine Gebührenberechnung ist bisher noch nicht erfolgt. Es fehlen noch prüffähige Unterlagen.
 

  1. Auf welcher Basis erfolgte die Berechnung der unter 5. aufgeführten Gebühren und wie hoch wäre jeweils der Mindestbetrag bzw. der Höchstbetrag gewesen?

Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Über die Gebührenhöhe können erst nach der Berechnung Angaben gemacht werden (siehe Antwort zu Frage 5).
 

  1. Wann wurde der Investor jeweils seitens des Bezirksamtes aufgefordert nach Fristablauf die verbliebenen Werbeschilder / Plakate entfernen zu lassen?

Wie bei den vergleichbaren Missständen bei den Plakaten der Initiativen ist bei jeder standortbezogenen Beschwerde der Investor unverzüglich aufgefordert worden, diese umgehend zu beseitigen. Eine Statistik ist für beide Konstellationen nicht geführt worden.

27.02.2019

Ralf Staack