Winterhude 23 - Kosten und Erlöse
Kleine Anfrage Nr. 16/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Entgegen dem klaren Wortlaut des erfolgreichen Bürgerbegehrens SOS Mühlenkampkanal weigert sich das Bezirksamt Hamburg-Nord den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 23 zu beenden.
Vorspann:
Der Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 23 war Gegenstand einer Beratung im Stadtentwicklungsausschuss am 31.01.2019. In dieser Veranstaltung wurde seitens der Politik keine Forderung nach Einstellung des Verfahrens unterbreitet, somit wird dem Bezirksamt Hamburg-Nord zu Unrecht eine Verweigerung unterstellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Zur Verfahrensabwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat der Inverstor ein externes Büro beauftragt. Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren werden hierfür nach der Gebührenordnung HOAI ermittelt. In den Kosten sind u.a. Planung, Durchführung des Verfahrens, Kosten für öffentliche Veranstaltungen, Druck und Aufstellung von Plakaten für öffentliche Informationsveranstaltungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, Druckkosten für Pläne Texte usw. enthalten. Über diese Kosten kann das Bezirksamt keine Angaben machen. Dem Bezirksamt selbst entstehen dadurch keine Kosten. Die hoheitliche Verfahrensbetreuung erfolgt durch Mitarbeiter des Bezirksamtes.
Siehe Antwort zu Frage 1. Die bisher entstandenen Kosten kann nur der Investor selbst benennen.
Mit dem Investor (auch Vorhabenträger genannt) wurde bereits 2009 ein Kostenübernahme-Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 23 entstehen, zu übernehmen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat keine Forderungen an den Investor.
Es wurden 500 Stellschilder genehmigt. Eine Gebührenberechnung ist bisher noch nicht erfolgt. Es fehlen noch prüffähige Unterlagen.
Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Über die Gebührenhöhe können erst nach der Berechnung Angaben gemacht werden (siehe Antwort zu Frage 5).
Wie bei den vergleichbaren Missständen bei den Plakaten der Initiativen ist bei jeder standortbezogenen Beschwerde der Investor unverzüglich aufgefordert worden, diese umgehend zu beseitigen. Eine Statistik ist für beide Konstellationen nicht geführt worden.
27.02.2019
Ralf Staack
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.