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Winterhude 23 - Gründerzeit VII Kleine Anfrage Nr. 133/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des StekA vom 18. Mai 2017 sollen sich die geplanten Gebäude auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in ihrer Höhe an den Höhen der Gebäude aus der Gründerzeit im Quartier orientieren (vgl. Drucksache 20-4381).

Diese Formulierung zielt eindeutig auf Häuser, die in der Gründerzeit erstellt wurden und heute noch vorhanden sind.
Gemäß der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 97/2017 fallen unter den Begriff „Gebäude aus der Gründerzeit“ ausschließlich Gebäude, die um 1871, also eindeutig vor 1890 errichtet wurden.

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage 119/2017 erweckt den Eindruck, dass zahlreiche der dort aufgeführten Häuser bereits zur Gründerzeit errichtet wurden.
Erstaunlicherweise sind die meisten der in der Antwort aufgeführten Häuser jedoch im Bebauungsplan für Winterhude aus dem Jahre 1909 nicht eingezeichnet.
Zugleich macht der B-Plan von 1909 deutlich, dass damals Konsens bestand, dass Wohngebäude / Etagenhäuser in dem Quartier rund um die Dorotheenstraße nicht mehr als 3 Obergeschosse haben sollen und das an der Körnerstraße gar keine Etagenhäuser errichtet werden sollen.
 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Ist es richtig, dass zahlreiche, der in der Antwort zur KA 119/2017 aufgeführten

Häuser nicht im B-Plan für Winterhude aus dem Jahre 1909 enthalten sind?
Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich jeweils?

Ein Bebauungsplan für Winterhude aus dem Jahr 1909 ist hier nicht bekannt. Im Bebauungsplan-Entwurf Winterhude von 1926 sind keine Hausnummern verzeichnet.

Unbebaut in der Dorotheenstraße ist das damalige Flurstück 376 (heutige Flurstücksnummern 2833 und 2832), Haus-Nrn. 7-13.

  1. Was spricht aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dafür, dass die unter 1.

aufgeführten Häuser zwar nicht im B-Plan eingezeichnet wurden, aber vorhanden gewesen sein sollen?
Wenn nichts für diese Annahme sprechen sollte, warum wurden diese Häuser trotzdem aufgeführt, wo doch ein einfacher Blick in den B-Plan aus dem Jahre 1909 genügt hätte – statt sämtliche Bauakten durchsehen zu lassen und ausführliche Recherchen in Auftrag zu geben?

Die Baujahre für die Häuser in der Dorotheenstraße 7-13 konnten nicht ermittelt werden. Sie sind weder im Bebauungsplan aus dem Jahre 1926 eingezeichnet noch in der Tabelle (Antwort zu Anfrage Nr. 119) aufgeführt.

  1. Ist es richtig, dass im B-Plan aus dem Jahre 1909 die Höhe der Etagenhäuser auf 3

Obergeschosse für das Quartier rund um die Dorotheenstraße begrenzt wurde?
Wenn nein, wie stellt sich der aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dar?

Es existiert ein Bebauungsplan-Entwurf Winterhude aus dem Jahre 1926. Die Begrenzung der Geschosse in diesem Bebauungsplan-Entwurf  bezieht sich auf die Körnerstraße zwischen Sierichstraße und Mühlenkamp und die jeweils zwei anschließenden Grundstücke in den Eckbereichen Dorotheenstraße und Sierichstraße.

  1. Bis wann galt der B-Plan Winterhude aus dem Jahre 1909 und durch welchen

B-Plan wurde dieser abgelöst?

Es existiert ein Bebauungsplan-Entwurf Winterhude aus dem Jahre 1926. Der Bebauungsplan wurde nie festgestellt. Seit dem 12.06.1985 gilt der Bebauungsplan Winterhude 18.

 

                                                                                                                                 20.09.2017
 

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