Winterhude 23 - Gründerzeit VI Kleine Anfrage Nr. 119/2017 von Herrn B. Kroll
Gemäß Beschluss des StekA vom 18. Mai 2017 sollen sich die geplanten Gebäude auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in ihrer Höhe an den Höhen der Gebäude aus der Gründerzeit im Quartier orientieren (vgl. Drucksache 20-4381).
Diese Formulierung zielt eindeutig auf Häuser, die in der Gründerzeit erstellt wurden und heute noch vorhanden sind.
Gemäß der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 97/2017 fallen unter den Begriff „Gebäude aus der Gründerzeit“ ausschließlich Gebäude, die um 1871, also eindeutig vor 1890 errichtet wurden.
Da die Antwort zur Kleinen Anfrage 107/2017 leider erneut keine Angaben zu den einzelnen Häusern im Quartier enthielt, frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Poelchaukamp) wurden vor 1890 errichtet und welche Höhe haben diese Gebäude jeweils? Bitte für jedes Haus in der Dorotheenstraße (zwischen Körnerstraße und Poelchaukamp) die betreffende Hausnummer und die jeweilige Gebäudehöhe angeben. Bitte zusätzlich angeben, ob das Gebäude nachträglich aufgestockt wurde.
Poelchaukamp) wurden zwischen 1890 und 1910 errichtet und welche Höhe haben diese Gebäude jeweils? Bitte für jedes Haus in der Dorotheenstraße (zwischen Körnerstraße und Poelchaukamp), die betreffende Hausnummer und die jeweilige Gebäudehöhe angeben. Bitte zusätzlich angeben, ob das Gebäude nachträglich aufgestockt wurde.
Zu 1 und 2:
Nach Durchsicht sämtlicher Bauakten zur Dorotheenstraße und ausführlicher Recherche konnten für die nachgefragten Baualtersklassen folgende Gebäudehöhen ermittelt werden:
Hausnummer |
Baujahr |
Gebäudehöhe in m |
Anmerkungen |
3 |
~1888 |
~11,50 |
|
5 |
~1912 |
~16,00 |
|
7 |
|
~17,90 |
|
9 |
|
~17,90 |
|
11 |
|
~17,90 |
|
13 |
|
~22,00 |
|
15 |
|
~21,00 |
|
19 |
~1908 |
~22,00 |
|
21 |
~1908 |
~21,50 |
|
23 |
|
~21,50 |
|
29 |
|
~21,50 |
|
31 |
~1880 |
~21,50 |
denkmalgeschützt |
33 |
~1880 |
~21,50 |
denkmalgeschützt |
Für die Belegenheiten ohne Angabe des Jahres konnte aus den Bauakten nicht ermittelt werden, wann genau die Häuser errichtet wurden. Sie entstammen aber in etwa der abgefragten Zeit.
Beantwortung einer Kleinen Anfrage nach §24 BezVG nicht relevant ist, ob der Herr Bezirksamtsleiter die Relevanz einer Fragestellung erkennt oder nicht?
Wenn nein, warum nicht und wie stellt sich der aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dar?
Siehe Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 113/2017.
23.08.2017
Keine
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