20-4676

Winterhude 23 - Gründerzeit V Kleine Anfrage Nr. 113/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des StekA vom 18. Mai 2017 sollen sich die geplanten Gebäude auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in ihrer Höhe an den Höhen der Gebäude aus der Gründerzeit im Quartier orientieren (vgl. Drucksache 20-4381).

Diese Formulierung zielt eindeutig auf Häuser, die in der Gründerzeit erstellt wurden und heute noch vorhanden sind.

Gemäß der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 97/2017 fallen unter den Begriff „Gebäude aus der Gründerzeit“ ausschließlich Gebäude, die um 1871 also eindeutig vor 1890 errichtet wurden.

Da die Antwort zur Kleinen Anfrage 1a0/2017 leider erneut keine Angaben zu den einzelnen Häusern im Quartier enthielt, frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Gebäude in der Körnerstraße wurden vor 1890 errichtet und welche Höhe

haben diese Gebäude jeweils? Bitte für jedes Haus in der Körnerstraße, die betreffende Hausnummer und die jeweilige Gebäudehöhe angeben. Bitte zusätzlich angeben, ob das Gebäude nachträglich aufgestockt wurde.

 

  1. Welche Gebäude in der Körnerstraße wurden zwischen 1890 und 1910 errichtet und

welche Höhe haben diese Gebäude jeweils? Bitte für jedes Haus in der Körnerstraße, die betreffende Hausnummer und die jeweilige Gebäudehöhe angeben. Bitte zusätzlich angeben, ob das Gebäude nachträglich aufgestockt wurde.

Zu 1 und 2:

 

Nach Durchsicht sämtlicher Bauakten zur Körnerstraße und aushrlicher Recherche konnten für die nachgefragte Baualtersklassen folgende Gebäudehöhen ermittelt werden:

 

Hausnummer

Baujahr

Gebäudehöhe in m

Anmerkungen

9

1904

~12,50

 

11

1904

~14,00

denkmalgeschützt

18

1885

~12,50

 

22

1893

~12,50

 

25

1905

~8,90

 

34

1904

~10,80

 

 

  1. Auf welcher rechtlichen Basis entscheidet der Herr Bezirksamtsleiter, ob eine

Fragestellung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach §24 BezVG relevant ist oder nicht?
 

  1. Auf welcher rechtlichen Basis basiert die Entscheidung des Herrn

Bezirksamtsleiters, Fragen, die im Rahmen von Kleine Anfragen nach § 24 BezVG gestellt werden, nicht zu beantworten, wenn die Relevanz für ihn nicht erkennbar ist?

Zu 3 und 4:

Die kleine Anfrage wurde ordnungsgemäß im Rahmen des § 24 BezVG beantwortet.

 

Die in der Beantwortung angedeuteten Zweifel an der Relevanz der nachgefragten Informationen für eine adäquate städtebauliche Planung sind lediglich ein fachlicher Hinweis an den Fragesteller, der allein in diesem Jahr 43 der insgesamt bisher eingegangenen 117 kleinen Anfragen (36%) und bereits im vergangenen Jahr 65 von insgesamt 177 (ebenfalls 36%) gestellt und damit erhebliche Arbeitskapazitäten in verschiedensten Bereichen des Bezirksamtes gebunden hat. Grundsätzlich gilt, dass Fragestellungen mit aufwändigem Recherchebedarf besser im Rahmen einer großen Anfrage auf den Weg gebracht werden sollten, um dem Bezirksamt die hierfür notwendige Bearbeitungszeit von bis zu einem Monat zu gewähren. 

 

 

                                                                                                                             10.08.2017

Anhänge

 

Keine