Winterhude 23 - Gründerzeit III Kleine Anfrage Nr. 107/2017 von Herrn B. Kroll
Gemäß Beschluss des StekA vom 18. Mai 2017 sollen sich die geplanten Gebäude auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in ihrer Höhe an den Höhen der Gebäude aus der Gründerzeit im Quartier orientieren (vgl. Drucksache 20-4381).
Gemäß der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 97/2017 fallen unter den Begriff „Gebäude aus der Gründerzeit“ ausschließlich Gebäude, die um 1871 also eindeutig vor 1890 errichtet wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Westlich des Mühlenkampkanals wurden drei- bis viergeschossige Villen an der Bellevue und südlich der Körnerstraße errichtet. Höhe ca. 13-16 m. Fünfgeschossige Etagenwohnhäuser wurden beidseitig am Poelchaukamp errichtet. Höhe ca. 20 m.
Östlich des Mühlenkampkanals wurden am Mühlenkamp sowie an der Gertigstraße fünfgeschossige Etagenwohnhäuser, Höhe ca. 18 m, mit dreigeschossigen Hofhäusern (Terrassen), Höhe ca. 8-9 m, errichtet.
Beidseitig der Geibelstraße wurden viergeschossige Etagenwohnhäuser, Höhe ca. 12 m, mit zwei- bis dreigeschossigen Hofhäusern (Terrassen), Höhe ca. 6-9 m, errichtet.
Westlich des Mühlenkampkanals wurden zwei- bis viergeschossige Reihenvillen zwischen Bellevue und Sierichstraße errichtet. Höhe ca. 9-16 m. An der Sierichstraße, Mühlenkamp, Gertigstraße, Preystraße, Peter-Marquard-Straße und Schinkelstraße wurden überwiegend fünfgeschossige Etagenwohnhäuser errichtet. Höhe ca. 17 m.
17.07.2017
Harald Rösler
Keine
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