20-4905

Winterhude 23 - Bürgerbegehren: Gilt der Datenschutz nur unter Freunden? Kleine Anfrage Nr. 146/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Initiative SOS Mühlenkampkanal hat im Vorwege zum Bürgerbegehren einen Entwurf der Unterschriftenliste gemäß § 16 BezAbstDurchfVO beim Bezirksamt Hamburg-Nord zwecks Prüfung / Stellungnahme eingereicht. Das Bezirksamt hat zu diesem Entwurf der Unterschriftenliste auch pflichtgemäß Stellung genommen. Die Initiative SOS Mühlenkampkanal hat daraufhin den Entwurf der Unterschriftenliste noch einmal überarbeitet und diese Version dann offiziell eingereicht. Erstaunlicherweise verwendet der von der Robert Vogel KG beauftragte Rechtsanwalt in seinen Schriftsätzen den vorab beim Bezirksamt eingereichten Entwurf.

Das Bezirksamt Hamburg Nord hat in der Vergangenheit bekanntlich schon Kleine Anfragen, u.a. auch des Fragestellers, an die Robert Vogel KG weitergeleitet und sich Vorschläge für Antworten geben lassen. Es wäre jedoch eine ganz andere Qualität, wenn das Bezirksamt Unterlagen aus vertraulichen Beratungen an die Robert Vogel KG bzw. den von ihr beauftragten Rechtsanwalt weiterleitet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Bei wem im Bezirksamt Hamburg-Nord ist der Entwurf für das Bürgerbegehren der

Initiative SOS Mühlenkampkanal eingegangen?

Der Entwurf ist per E-Mail am 07.06.2017 beim Bezirksamtsleiter mit der Bitte um Prüfung gem. § 2 Abs. 6 des Gesetzes zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (BezAbstDurchfG) eingegangen.
 

2.    Wann und an wen wurde dieser Entwurf innerhalb
      a. des Bezirksamtes sowie

 

Die E-Mail wurde wie folgt verteilt:

Von

an

am

Bezirksamtsleiter

Dezernent Steuerung und Service

– zuständigkeitshalber -

07.06.2017

Dezernent Steuerung und Service

Wahlgeschäftsstelle

– zur weiteren Veranlassung -

07.06.2017

 

Rechtsamtsleiter

- nachrichtlich -

07.06.2017

Wahlgeschäftsstelle

Rechtsamtsleiter

-          zur Stellungnahme –

(Prüfung gem. § 2 Abs. 6 BezAbstDurchfG)

07.06.2017

 

 

 

 

 

Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung

-          zur Stellungnahme

(Prüfung gem. §2 Abs. 6 BezAbstDurchfG)

 

07.06.2017

 

Fachamtsleiter Interner Service

-          nachrichtlich -

07.06.2017

      b. der Hamburger Verwaltung
     von wem weitergeleitet?

Eine Weiterleitung an andere Stellen der Hamburger Verwaltung ist nicht erfolgt.

3.    Wer hat wann und in Abstimmung mit wem sowie auf welcher rechtlichen Basis

      diesen Entwurf der Unterschriftenliste an die Robert Vogel KG bzw. den von ihr

     beauftragten Rechtsanwalt weitergeleitet?

Eine Weiterleitung ist von keiner Stelle des Bezirksamtes erfolgt.
 

4.    Seit wann ist dem Herrn Bezirksamtsleiter bekannt, dass der Entwurf der

      Unterschriftenliste an die Robert Vogel KG bzw. den von ihr beauftragten

      Rechtsanwalt weitergeleitet wurde und wie beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter diese

     Weiterleitung

a. unter moralischen Gesichtspunkten
b. unter politischen / demokratischen Gesichtspunkten und
c. unter rechtlichen Gesichtspunkten?

 

Der Bezirksamtsleiter hat keine Kenntnis über eine Weiterleitung.

 

                                                                                                                                    23.10.2017
 

Anhänge

 

Keine