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Winterhude 23 - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Kleine Anfrage Nr. 121/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Juli 2017 wurde damit begonnen, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Unterlagen wurden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher

Belange jeweils verschickt? Bitte alle Unterlagen in Kopie beifügen oder einen Link, wo sämtliche Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen.

Nach § 6 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sind Entwürfe von der Informationspflicht ausgenommen.

 

Die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist ein behördeninterner Vorgang im Bebauungsplanverfahren.

Verschickt werden die Entwürfe zur Verordnung, zur Begründung und zum Planbild des Bebauungs-, Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Bitte um Stellungnahme.

 

Im Anschluss daran wird der Planentwurf mit Verordnung, Planbild und Begründung überarbeitet und die öffentliche Auslegung des Plans vorbereitet. Nach Kenntnisnahme des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord über die bevorstehende Auslegung wird ein Auslegungsbeschluss erwirkt und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Der Plan wird anschließend gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich im Bezirksamt ausgelegt.
 

  1. An wen wurden die unter 1. aufgeführten Unterlagen jeweils wann verschickt?

Die Unterlagen wurden an alle an der Bauleitplanung beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange verschickt. Der Verteiler wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erstellt und gilt für alle Bebauungsplanverfahren der Stadt.

 

3.    Wurden die Träger öffentlicher Belange inzwischen auch darüber informiert, dass         

       es ein Bürgerbegehren zu diesem B-Planverfahren gibt?
       Wenn ja, welche Information haben sie hierzu wann jeweils erhalten?
       Wenn nein, warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem    

       entschieden?

 

Das Bürgerbegehren ist öffentlich bekannt gemacht worden im Amtlichen Anzeiger Nr. 62 vom 08. August 2017 (Seite 1356).


 

4.   Ab wann stehen die unter 1. aufgeführten Unterlagen / Dokumente im  

      Transparenzprotal für die Öffentlichkeit zur Verfügung?
                 Wenn die Unterlagen / Dokumente dort nicht eingestellt werden sollten, warum

      jeweils nicht?

 

Die in 1 genannten Unterlagen werden nicht im Transparenzportal veröffentlicht (siehe auch Antwort zu Frage 1)

Auslegungsunterlagen stehen ab dem Veröffentlichungstermin für die Auslegung kostenfrei unter folgender URL zur Verfügung:

http://www.hamburg.de/hamburg-nord/bauleitplanung/38790/bebauungsplaene/.

Ins Transparenzportal werden alle Pläne nach Feststellung eingestellt.

 

 

                                                                                                                              23.08.2017
 

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