Winterhude 23 - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange III Kleine Anfrage Nr. 157/2017 von Herrn B. Kroll
Im Juli 2017 wurde damit begonnen, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Leider hat der Herr Bezirksamtsleiter einige Fragen meiner diesbezüglichen Kleinen Anfragen 121/2017 sowie 130/2017 unvollständig beantwortet. Zudem weigert er sich unverändert, die verschickten Unterlagen den gewählten Volksvertretern zur Verfügung zu stellen. Dieses bedeutet, dass die Träger öffentlicher Belange seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord mehr Informationen erhalten als die vom Volk gewählten Abgeordneten.
Vorbemerkung:
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist ein verwaltungsinterner Vorgang ohne Beteiligung eines politischen Ausschusses und/oder der Öffentlichkeit.
Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung am 14. Juli 2017 unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 04.08.2017 gebeten.
Die Frist zur Stellungnahme für die frühzeitige Beteiligung unterliegt keiner Norm.
Siehe nachfolgende Tabelle.
Die Festsetzung der Vollgeschosse ist bestandsgemäß auf Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) erfolgt. Die Kartengrundlage stellt das nördliche Hochhaus mit XIV und die beiden südlichen Hochhäusern mit XIII Geschossen dar. Die Differenz kann mit der Topografie des Geländes zusammenhängen, so dass die Erdgeschosszone des Nordhauses als Vollgeschoss gezählt wurde und bei den südlichen Gebäuden die Erdgeschosszone als Nicht-Vollgeschoss gilt. Am Bestand und der Höhe der Gebäude ändert sich daher nichts.
Siehe Antwort zu 3.
Einbuchtungen stellen bislang noch kein Thema, die verschickten Unterlagen nur die groben Ziele des Projektes dar.
Im Bebauungsplan Winterhude 18 wurde keine Umgrenzung für eine Tiefgarage festgesetzt. Die geplante Tiefgarage ist nur geringfügig größer als der Bestand. Da sich das Projekt noch im groben Entwurfsstadium befindet, können hierzu noch keine konkreten Angaben gemacht werden.
Keine
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