Winterhude 23 - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange II Kleine Anfrage Nr. 130/2017 von Herrn Bernd Kroll
Im Juli 2017 wurde damit begonnen, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Leider hat der Herr Bezirksamtsleiter einige Fragen meiner diesbezüglichen Kleinen Anfrage 121/2017 unvollständig beantwortet. Zudem hat er sich geweigert, die verschickten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieses bedeutet, dass die Träger öffentlicher Belange seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord mehr Informationen erhalten als die gewählten Volksvertreter.
Vorbemerkung:
Der Umfang der Fragen erlaubt keine Beantwortung im Rahmen der einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Es wird gegebenenfalls eine Abfrage im Rahmen einer Großen Anfrage anheimgestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Träger öffentlicher Belange? Bitte genaue Angaben zu den einzelnen Trägern.
Siehe Anlage.
verschickt?
Siehe Antwort zu 1.
dass es zu diesem B-Planverfahren ein Bürgerbegehren gibt?
Wenn ja, warum hielt der Herr Bezirksamtsleiter die Information nicht für wichtig?
Eine Information im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat nicht stattgefunden. Ein Informationsaustausch mit den maßgeblichen Dienststellen ist allgemein üblich.
der bisherigen 13 Vollgeschoss jetzt 14 Vollgeschosse ausgewiesen werden?
Wenn ja, aus welchem Grunde und wann wurde dieses in Abstimmung mit wem entschieden?
Wenn nein, wofür steht im Entwurf die Zahl „XIV“?
Ja. Es handelt sich um die Ausweisung des Bestandes. Festgesetzt werden Vollgeschosse (inkl. EG).
Grundstücksgrenze zum Mühlenkampkanal entfernt?
Ca. 1,5 m.
Grundstücksgrenze zum Mühlenkampkanal entfernt?
Ca. 6 m.
Mühlenkampkanals in das Flurstück 2779 ersatzlos entfallen?
Wenn ja, warum und was ist an deren Stelle zukünftig geplant? Wenn nein, wie stellt sich der aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dar?
Dieser Sachverhalt wird im weiteren Planverfahren geklärt und entschieden.
Gemeinschaftsanlage größer ist als im gültigen B-Plan?
Wenn ja, um wie viele m²?
Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dar?
Da sich das Vorhaben noch in der Entwurfsphase befindet, kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden.
Bezirksamt eingegangen? Bitte in Kopie beifügen.
Da es sich hier um einen internen Verwaltungsvorgang handelt, kann diesbezüglich keine Auskunft gegeben werden.
Abs. 1 BauGB)?
Wenn ja, welchen Inhalt hat dieser Vertrag?
Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Durchführungsvertrages?
Der Durchführungsvertrag wird während des laufenden Bebauungsplanverfahrens ausgearbeitet und abgestimmt. Unterschrieben muss er spätestens zum Zeitpunkt der abschließenden Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfs in der Bezirksversammlung vorliegen.
18.09.2017
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