21-2022

Wildwuchs auf der Freizeitroute 12 verhindern: Bundesforstverwaltung muss Unterhaltungsarbeiten wahrnehmen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fulsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.02.2021
Ö 7.2
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 08.02.2021 auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. sich bei der Bundesforstverwaltung dafür einzusetzen,
    1. dass notwendige Unterhaltungsarbeiten an der Freizeitroute 12 zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg zeitnah vor dem Frühjahr 2021 durchgeführt werden; dies gilt sowohl für den Grünschnitt als auch für die Säuberung des Pflasters;
    2. dass diese und andere Unterhaltungsarbeiten künftig zuverlässig und mindestens jährlich durchgeführt werden;
  2. dem Regionalausschuss FOLAG im Frühjahr 2021 zu berichten.

 

 

Begründung:

Die Freizeitroute 12 ist eine wichtige Nord-Süd Verbindung in Langenhorn. Nicht nur in den Zeiten der aktuellen Pandemie nutzen sie viele Radfahrende für ihre Wege zwischen Wohn- und Arbeitsstätten. Auch für erholungssuchende Menschen spielt die Freizeitrote 12 eine wichtige Rolle im Bezirk Nord.

Der Abschnitt der Freizeitroute 12 zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg ist derzeit stark zugewachsen und die Pflastersteine sind mit Gras von beiden Seiten her überwachsen.

 

Der nutzbare Weg ist dadurch erheblich schmaler und die Nutzung dieser wichtigen Wegstrecke entsprechend eingeschränkt. Dies gilt im besonderen Maße beim Begegnungsverkehr.

Die notwendigen Unterhaltungsarbeiten müssen daher kurzfristig durchgeführt werden, ein planmäßiges Umsetzen notwendiger Unterhaltungsarbeiten ist von der hierfür als Eigentümerin zuständigen Bundesforstverwaltung angezeigt und einzufordern.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussermpfehlung.

 

Anhänge

 

Keine