Wildplakatieren in Hamburg-Nord Stand September 2019
Kleine Anfrage 21-0379 von Caroline Mücke-Kemp (CDU)
Auch im September 2019 scheint wildes Plakatieren für Veranstaltungen in Hamburg-Nord leider immer noch viel zu oft vorzukommen. Das ist ein Ärgernis für alle Bürger, schließlich lenken die Plakate leicht vom Straßenverkehr ab und sind oft ungepflegt. Die Zuständigkeit liegt beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamt Hamburg-Nord. Laut Bezirksamt ist die Sach- und Rechtslage bei wilder Plakatierung auf oder über privatem Grund jedoch nicht einfach. Des Weiteren ist die Zentralstelle Wildplakatierung für die Beseitigung der illegalen Werbung nicht zuständig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Der Sachstand ist unverändert. Es ist anzumerken, dass Verfahren sich nicht unbedingt auf einzelne Veranstaltungen, sondern auf den Veranstalter selbst beziehen.
Siehe Antwort zu Frage 2 der KA 64/2019. Die Anzahl der nicht bearbeiteten Anzeigen ist unverändert. Es konnten jedoch von den offenen Verfahren aus dem Jahr 2018 zwei abgeschlossen werden.
Es sind bisher 79 Verfahren eingeleitet worden. Davon konnten 42 Verfahren abgeschlossen werden. Anzumerken ist, dass ein Verfahren z.B. erst dann als abgeschlossen anzusehen ist, wenn die Gebühr, das Bußgeld, das Zwangsgeld oder sonstige Kosten vollständig gezahlt wurden.
Bei der Zentralstelle Wildplakatierung sind bis zum 23.09.2019 einhundertzweiunddreißig Anzeigen, Beschwerden, Berichte etc. eingegangen. Insgesamt wurden davon 53 Eingänge noch nicht bearbeitet.
Die Personalausstattung des Fachbereichs „Wildplakatierung“ ist derzeit nicht ausreichend. Die Aufstockung um eine zusätzliche Stelle ist beantragt.
Die bestehenden Zuständigkeiten sind ausreichend.
26.09.2019
Ralf Staack
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