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Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut weg? III
Kleine Anfrage Nr. 34/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.

Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Auch von der Hochbahn wird inzwischen mit Hängeplakaten für U5-Veranstaltungen geworben, obwohl dieses verboten ist. Und das Bezirksamt schaut weg.

Jetzt wurde zudem bekannt, dass insbesondere der Veranstalter „Weltkonzerte“ wild plakatiert bzw. plakatieren lässt und dieses dem Bezirksamt seit langem bekannt sein soll. Und das Bezirksamt schaut weg?

Auch wurde inzwischen bekannt, dass die Firma „Starposter“ unverhohlen für Wildes Plakatieren in Hamburg wirbt und auch dieses dem Bezirksamt seit langem bekannt sein soll. Und das Bezirksamt schaut weg?

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der in der KA 1/2019 aufgelisteten Veranstaltungen?

 

Den pauschalen Darstellungen in den Vorbemerkungen wird entgegengetreten. Sie sind unzutreffend.

 

Frage 1:

 

a.       Astor Piazolla, 26.04.2019: Ein Vorgang bei N/MRZ1.

b.      Flamenco Festival, 28.12.2018: Ein Vorgang bei N/MRZ1.

c.       Frado ao centro, 14.03.2019: Ein Vorgang bei N/MRZ1.

d.      Verdi Nacht, 09.12.2018 : Zwei Vorgänge bei N/MRZ1.

e.      Beethoven 9.Sinfonie, 28.12.2018: Zwei Vorgänge bei N/MRZ1.

f.       Swing Santa Swing, 14.12.2018: Unbekannt bzw. kein Vorgang bei N/MRZ1.

g.       Bulgarian Voices, 10.11.2018: Zwei Vorgänge bei N/MRZ1.

h.      Bossa Edson Cordeiro, 25.11.2018: Zwei Vorgänge bei N/MRZ1.

i.        Andreas Kieling, 19.01.2019: Verfahren am 25.01.2019 abgeschlossen.

j.        Tanznagel Helden Party 24.11.2018: Unbekannt bzw. kein Vorgang bei N/MRZ1.

k.       Vivaldi Piazollla, 22.11.2018: Unbekannt bzw. kein Vorgang bei N/MRZ1.

l.        Tango Show, 19.10.2018: : Zwei Vorgänge bei N/MRZ1.

 

Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (siehe auch die Antworten zur KA 01/2019, Frage 1 sowie zur KA 24/2019 Frage 1 und 5).

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der in der KA 24/2019 aufgelisteten Veranstaltungen?
     

Frage 2:

 

  1. Astor Piazolla, 26.04.2019: s.o. Frage 1 und Antwortbeitrag zur KA 24/2019 zu

Frage 1.

b.      Flamenco azabache, 22.03.2019: s. Antwortbeitrag zur KA 24/2019 zu Frage 1.

c.       Frado ao centro, 14.03.2019: s. o. Frage 1 und Antwortbeitrag zur KA 24/2019 zu

         Frage 1.

d.      Oriental Group, 05.04.2019: s. Antwortbeitrag zur KA 24/2019 zu Frage 1.

e.      Gershwin Gala, 30.03.2019: s. Antwortbeitrag zur KA 24/2019 zu Frage 1.

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der gemäß KA 1/2019 150 noch offenen Verfahren aus dem Jahre 2018?
     

Frage 3:

 

Es sind noch 147 Anzeigen abzuarbeiten.

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der von der Hochbahn aufgehängten Plakate für U5 Veranstaltungen?

    Was hat das Bezirksamt bezüglich der Plakate der Hochbahn bisher wann unternommen und welche Fristen wurden dabei jeweils gesetzt?

    Aus welchen Gründen sind die aufgehängten Plakate den Wegewarten nicht aufgefallen?
     

Frage 4: Es wurden keine Maßnahmen eingeleitet, da es sich nicht um unzulässig aufgestellte  Informationsschilder handelte.

Bei den Plakaten der Hochbahn handelt es sich um Hinweise zu Informationsveranstaltungen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung. Die Gesamtmaßnahme läuft federführend über die BWVI. Es handelt sich nicht um gewinnorientierte Werbung.

Grundsätzlich dient die Aufsicht über die Wege der Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Das feststellen von Wildplakatierungen gehört nicht zur originären Aufgabe der Wegeaufsicht. Diese wird über den Außendienst von N/MR1(Verwaltung) wahrgenommen.

  1. Wie viele Hochbahn-Plakate wurden für die einzelnen Stadtteile im Bezirk Hamburg Nord wann genehmigt und wie hoch ist die vereinnahmte Gebühr?
     

Frage 5: 305 Stellschilder seit 2017 in den Stadtteilen Eppendorf, Lokstedt, Winterhude, Barmbek, Ohlsdorf und Hoheluft, es wurden keine Gebühren erhoben.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Vogel-Plakate und welche Gebühren wurden nunmehr wann berechnet?
     

Frage 6: Die Fa. Vogel wurde aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen.

  1. Wodurch ist sichergestellt, dass Vogel nicht mehr als die 500 genehmigten Plakate hat aufstellen lassen?
     

Frage 7: Auf dieselbe Art und Weise, wie die Einhaltung der quantitativen Plakatvorgaben der Initiative sichergestellt wurde: Grundsätzliches Vertrauen in die Angaben des Aufstellers.

 

  1. Wie viele der 308 Fälle des Jahres 2016 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“ und wie viele Fälle konnten davon noch nicht bearbeitet werden?

 

Frage 8:

 

Von den 128 eingeleiteten Verfahren betrafen drei die Fa. Weltkonzerte bzw. dessen Inhaber, da es sich um ein Einzelunternehmen handelt. In der kurzen Zeitspanne, die zur Beantwortung der KA 34/2019 zur Verfügung steht, können die 180 bisher noch nicht bearbeiteten Eingänge des Jahres 2016 nicht alle abschließend gesichtet werden.  

  1. Wie viele der 209 Fälle des Jahres 2017 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“ und wie viele Fälle konnten davon noch nicht bearbeitet werden?
     

Frage 9:

 

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass 330 Anzeigen, Beschwerden etc. im Jahr 2017 bei der Zentralstelle Wildplakatierung eingegangen sind und nicht 209 (s. Antwort zur Anfrage Drucksache 20-5832 der Fraktion der Grünen in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord v. 18.06.2019/Walter-Bärsch-Weg). Davon wurden 121 Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren eingeleitet.  Davon betrafen die Fa. Weltkonzerte sechs Verfahren. Insgesamt stehen 209 Verfahren noch zur Bearbeitung an. Eine Sichtung bzgl. einer Verantwortlichkeit oder Verursachung durch die Fa. Weltkonzerte ist aus den o.g. Gründen nicht möglich.  

  1. Wie viele der Fälle des Jahres 2018 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“ und wie viele Fälle konnten davon noch nicht bearbeitet werden?
     

Frage 10:

 

Von den bis zum jetzigen Zeitpunkt eingeleiteten 104 Verfahren, betreffen zwei sehr umfangreiche Vorgänge die Fa. Weltkonzerte. Insgesamt sind 270 Anzeigen, Beschwerden etc. eingegangen (s.a. Antwort zu KA 01/2019, Frage 5).

 

  1. Seit wann liegen dem Bezirksamt Beschwerden bzgl. der Werbung für die Konzerte der Firma „Weltkonzerte“ vor und was hat das Bezirksamt bisher diesbezüglich unternommen? Bitte detailliert darstellen.

 

 

Frage 11:

 

Der Zentralstelle Wildplakatierung hat erste Verfahren gegen die Fa. Weltkonzerte im Jahr 2014 durchgehrt. E s wurden bis jetzt insgesamt 16 Verfahren gegen die Fa. Weltkonzerte geführt, davon in 10 Fällen Gebühren erhoben, in drei Fällen Bußgelder verhängt und viermal eine Beseitigungs- und/oder Untersagungsverfügung erlassen.

  1. Seit wann liegen dem Bezirksamt Beschwerden bzgl. der Werbung durch die Firma „Starposter“ vor und was hat das Bezirksamt bisher diesbezüglich unternommen? Bitte detailliert darstellen.
     

Frage 12:

 

Es liegen keine Beschwerden bzgl. der Werbung der Fa. Starposter vor.

 

  1. Für welche Veranstaltung wirbt die Firma „Weltkonzerte“ aktuelle mittels Wilder Plakatierung und was hat das Bezirksamt bisher diesbezüglich unternommen?

 

Frage 13:

 

Aktuell illegal beworbene Veranstaltungen der Fa. Weltkonzerte sind

 

° fado ao centro, 14.03.2019;

° Flamenco azabache, 22.03.2019

° Dona Rosa, 29.03.2019

° Gershwin Gala, 30.03.2019

° Oriental Group, 05.04.2019

° Gitarrenfestival, 06.04.2019

° Sachiko Furuhata, 07.04.2019;

° Klezmer, 13.04.2019

° Vivaldi, 14.04.2019

° Tango, 20.04.2019

° Katerny Titova, 22.04.2019

° Astor Piazolla, 26.04.2019 und

° Chopin, 28.04.2019.

 

Im Übrigen: s. Antwort zur KA 24/2019  Frage 1 und 5.

  1. Wie viele Beschwerden sind bei der Zentralstelle im Jahre 2018 eingegangen?
     

Frage 14:

Die Zentralstelle Wildplakatierung hat 270 Eingänge im Jahr 2018 zu verzeichnen (s.o. Frage 10).

  1. Welche genauen Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren wurden hinsichtlich der unter 14. benannten Verstöße jeweils durchgeführt und welchen Ausgang haben diese beispielsweise hinsichtlich der Höhe etwaiger verhängter Bußgelder oder Gebühren genommen?
     

Frage 15:

 

Es wurden 66 Verwaltungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieser Verfahren wurden in 35 Fällen Gebühren für die illegale Sondernutzung öffentlichen Grundes oder aber für die illegale Nutzung von Privatgrund erhoben. Es wurden 19 Beseitigungs- und Untersagungsverfügungen bzgl. illegaler Werbung auf privatem oder öffentlichem Grund gefertigt, fünf Zwangsgelder wirksam festgesetzt („…r verwirkt erklärt…“) , fünf Widersprüche sind z.T. noch zu bearbeiten, ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht war zu bearbeiten, und nunmehr noch ein Beschwerdeverfahren am Oberverwaltungsgericht.

Außerdem sind bis jetzt fünfundvierzig Bußgeldverfahren in Bearbeitung, wobei 10 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen und bisher sechs Bußgelder verhängt wurden.  

16.    Wie viele der unter 14. aufgeführten Verfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt?

 

Frage 16:

 

Es wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt 31 Verfahren eingestellt.

 

Der Einstellungsgrund wird statistisch nicht erfasst. Daher können nur allgemein, die von uns angewandten gesetzlichen Einstellungsgründe benannt werden und zwar:

a. ) bei Bußgeldverfahren

- wegen mangelnder Zuständigkeit (s. Zuständigkeitsanordnung v.

  02.09.1999 zur Durchführung des HWG und der HBauO), 

- der angezeigte ist keine Tat (§§ 170 Abs. 2 StPO i.V.m.

   46 OWiG),

- wegen der Geringfügigkeit des Verstoßes (vgl. § 47 OWiG) und

- aus Mangel an Beweisen.

b.) bei Verwaltungsverfahren

- Rücknahme eines Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG

- mangelnde Zuständigkeit (s. Zuständigkeitsanordnung v.

  02.09.1999 zur Durchführung des HWG und der HBauO) und

- Stellschilderlaubnis lag vor. 

 

26.03.19

 

 

Tom Oelrichs