Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut weg? II
Kleine Anfrage Nr. 24/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.
Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Zudem wird jetzt auch noch von der Hochbahn mit Hängeplakaten für U5-Veranstaltungen geworben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Es handelt sich um einen Verantwortlichen. Im Rahmen des gegen diese Person eingeleiteten Verwaltungsverfahrens wird momentan eine umfangreiche Beseitigungs- und Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltungsplakate vorbereitet. Diese erstreckt sich auf alle der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte in ganz Hamburg.
Entfällt.
Entfällt.
Zur Zeit sind 148 Anzeigen unbearbeitet.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstal-tungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Die Plakatierung ist hier nicht bekannt (siehe Antwortbeitrag zu KA 01/2019 Frage 1).
Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Verfahren am 25.01.2019 abgeschlossen.
Diese Plakatierung ist hier nicht bekannt.
Insoweit auch: Korrektur der Antwort zur KA 01/2019.
Diese Plakatierung ist hier nicht bekannt.
Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Insoweit auch: Korrektur der Antwort zur KA 01/2019.
Hängeplakate sind nicht zulässig.
Es wurden keine Hängeplakate genehmigt.
Da ein Verstoß hier nicht bekannt war, wurden keine Maßnahmen unternommen.
06.03.2019
Ralf Staack
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