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Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut weg? II
Kleine Anfrage Nr. 24/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.

Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Zudem wird jetzt auch noch von der Hochbahn mit Hängeplakaten für U5-Veranstaltungen geworben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

 

  1. Was wurde gegen das wilde Plakatieren im Bezirk Hamburg Nord für folgende Veranstaltungen jeweils gegen die Verantwortlichen bisher unternommen:
     
    1. Astor Piazzolla 26.04.2019
       
    2. Flamenco azabache 22.03.2019
       
    3. frado ao centro 14.03.2019
       
    4. Oriental Group 05.04.2019
       
    5. Gershwin Gala 30.03.2019

 

Es handelt sich um einen Verantwortlichen. Im Rahmen des gegen diese Person eingeleiteten Verwaltungsverfahrens wird momentan eine umfangreiche Beseitigungs- und Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltungsplakate vorbereitet. Diese erstreckt sich auf alle der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte in ganz Hamburg.

  1. Sofern gegen die unter 1. aufgeführten Veranstalter nichts unternommen worden sein sollte:
    Warum jeweils nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Entfällt.
 

  1. Sofern einzelnen der unter 1. aufgeführten Veranstaltungen dem Bezirksamt nicht bekannt sein sollten:

    Wann waren die Wegewarte in den letzten Wochen jeweils a. am Goldbekplatz bzw. b. an der U-Bahnstation Kellinghusenstraße?

Entfällt.
 

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der gemäß KA 1/2019 150 noch offenen Verfahren aus dem Jahre 2018?


Zur Zeit sind 148 Anzeigen unbearbeitet.

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der in der KA 1/2019 aufgelisteten Veranstaltungen?

 

  1. Astor Piazzolla 26.04.2019

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Flamenco Festival 28.12.2018

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. frado ao centro 14.03.2019

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Verdi Nacht 09.12.2018

Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstal-tungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Beethoven 9. Sinfonie 28.12.2018

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Swing Santa Swing 14.12.2018

Die Plakatierung ist hier nicht bekannt (siehe Antwortbeitrag zu KA 01/2019 Frage 1).  

 

  1. Bulgarian Voices 10.11.2018

Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Bossa Edson Cordeiro 25.11.2018

Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Andreas Kieling 19.01.2019

Verfahren am 25.01.2019 abgeschlossen.

 

  1. Tanznagel Helden Party 24.11.2018

Diese Plakatierung ist hier nicht bekannt.

Insoweit auch: Korrektur der Antwort zur KA 01/2019.

 

  1. Vivaldi Piazzolla 22.11.2018

Diese Plakatierung ist hier nicht bekannt.

 

  1. Tango Show 19.10.2018?

Für die der Zentralstelle Wildplakatierung bekannten Standorte dieses Veranstaltungsplakates wurde am 14.09.2018 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Gebühren- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Insoweit auch: Korrektur der Antwort zur KA 01/2019.

 

  1. Aus welchen Gründen sind die von der Hochbahn aufgehängten Hängeplakate für U5 Veranstaltungen zulässig?

Hängeplakate sind nicht zulässig.

 

  1. Wie viele Hochbahn-Hängeplakate wurden für die einzelnen Stadtteile im Bezirk Hamburg Nord wann genehmigt und wie hoch ist die vereinnahmte Gebühr?

Es wurden keine Hängeplakate genehmigt.
 

  1. Sofern Hängeplakate unverändert nicht zulässig sein sollten:

    Was hat das Bezirksamt bezüglich der Hängeplakate der Hochbahn bisher wann unternommen und welche Fristen wurden dabei jeweils gesetzt?

Da ein Verstoß hier nicht bekannt war, wurden keine Maßnahmen unternommen.

 

 

 

 

06.03.2019

Ralf Staack