20-6409

Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut weg?
Kleine Anfrage Nr. 1/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.

Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

1.      Was wurde gegen das wilde Plakatieren im Bezirk Hamburg Nord für folgende Veranstaltungen jeweils gegen die Verantwortlichen unternommen:
 

a.       Astor Piazzolla 26.04.2019
 

b.       Flamenco Festival 28.12.2018
 

c.       frado ao centro 14.03.2019
 

d.       Verdi Nacht 09.12.2018
 

e.       Beethoven 9. Sinfonie 28.12.2018
 

f.        Swing Santa Swing 14.12.2018
 

g.       Bulgarian Voices 10.11.2018
 

h.       Bossa Edson Cordeiro 25.11.2018
 

i.         Andreas Kieling 19.01.2019
 

j.         Tanznagel Helden Party 24.11.2018
 

k.       Vivaldi Piazzolla 22.11.2018
 

l.         Tango Show 19.10.2018?

 

Die Plakatierungen a-c, e, f und i-k sind hier nicht bekannt.

Die Plakatierungen d, g, h und j wurden vom jeweiligen Veranstalter nach Erlass einer Beseitigungsverfügung entfernt. Es wurde bzw. wird zudem eine Sondernutzungsgebühr sowie ein Bußgeld erhoben.
 

2.      Sofern gegen die unter 1. aufgeführten Veranstalter nichts unternommen worden sein sollte:
Warum jeweils nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Die Zentralstelle Wildplakatierung ist in den Fällen aus Frage 1, die dort bekannt sind, tätig geworden.
 

3.      Für welche der unter 1. aufgeführten Veranstaltungen hat das Bezirksamt jeweils Freikarten bzw. Arbeitskarten erhalten und wie viele jeweils?

Fehlanzeige.
 

4.      Gegen welche Veranstalter hat die im Bezirksamt für das wildes Plakatieren zuständige Abteilung im Jahre 2018 wann jeweils was unternommen und mit welchem Ergebnis jeweils?

Gegen die fünf Veranstalter wurden in 2018 keine über die in der Antwort zu Frage 1 hinausgehenden Maßnahmen getroffen.
 

5.      Gegen welche Veranstalter hat die im Bezirksamt für das wildes Plakatieren zuständige Abteilung im Jahre 2018 jeweils nichts unternommen, obwohl eine entsprechende Anzeige / Information vorlag und aus welchem Grunde jeweils?

Insgesamt konnten 150 Anzeigen aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten noch nicht bearbeitet werden. Ob und in welchem Umfang sich diese Anzeigen auf unerlaubte Veranstaltungswerbung beziehen, wurde noch nicht abschließend ermittelt.
 

6.      Wie viele Arbeitskarten / Freikarten hat das Bezirksamt bzw. seine Mitarbeiter im Jahre 2018 jeweils für Veranstaltungen in der Alsterdorfer / Hamburger Sporthalle erhalten?
Bitte auch die jeweiligen Veranstaltungen und die Anzahl der jeweiligen Karten angeben.

Keine.

 

 14.01.2019

Yvonne Nische