Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut immer noch weg? V
Kleine Anfrage Nr. 78/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.
Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Obwohl dem Bezirksamt auch im Bezirk Hamburg Nord zahlreiche Stellen bekannt sind, wo seit Jahren wild plakatiert wird, scheint das Bezirksamt nichts dagegen zu unternehmen.
Vorbemerkung:
Den pauschalen Darstellungen und Wertungen wird in derselben Pauschalität entgegen getreten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Der Sachstand ist unverändert.
Siehe Antwort zu Frage 2 der KA 64/2019.
Nein. Siehe Antwort zu Frage 8 der KA 34/2019, siehe Antwort zu Frage 9 der KA 34/2019 und siehe Antwort zu Frage 7 der KA 64/2019.
Siehe Antwort zu Frage 8 der KA 64/2019.
Siehe die Antworten zu Frage 13 der KA 34/2019, Frage 1 und 5 der KA 24/2019 sowie Frage 9 der KA 64/2019.
Neu hinzugekommen sind folgende Veranstaltungen:
Nacht der Gitarren, 26.10.2019, Laeiszhalle,
Bulgarian Voices, 09.11.2019, Hauptkirche St.Jacobi,
Klezmer Festival, 17.11.2019, Laeiszhalle,
Anewal, 23.11.2019, Laeiszhalle,
Iran Israel, 29.11.2019, Laeiszhalle,
Huun Huur Tu, 05.12.2019, Laeiszhalle,
Flamenco Festival, 27.12.2019, Laeiszhalle,
2 x Fado ao Centro, 14.03.2019, Laeiszhalle,
3 x Berlin Oriental Group, 05.04.2019, Laeiszhalle,
3 x Gershwin Gala, 30.03.2019, Laeiszhalle,
Vivaldi: Die vier Jahreszeiten, 14.04.2019, Laeiszhalle,
Gitarrenfestival, 06.04.2019, Laeiszhalle,
Klavierabend Sachiko Furuhata, 07.04.2019, Laeiszhalle,
Chopin Pur, 28.04.2019, Laeiszhalle,
Klezmer High Life, 13.04.2019, Laeiszhalle,
2 x Astor Piazzolla, 26.04.2019, Laeiszhalle und
Flamenco azabache, 22.03.2019, Laeiszhalle.
Es handelt sich bei den „Neuzugängen“, um eine Anzeige vom Außendienst des Bezirksamtes Altona v. 20.06.2019 und es ist aufgrund dieser Anzeige ein Verwaltungs- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Die vom Anfragenden am 10.05.2019 angezeigten Plakataushänge am Schulzaun können nicht dem Veranstalter „Weltkonzerte“ zugerechnet werden. Dies gilt auch z.T. für den am selben Tag gemeldeten Aushang am Bahnhof Borgweg.
Bei der Zentralstelle Wildplakatierung sind bisher 118 Anzeigen, Beschwerden, Berichte etc. eingegangen. Insgesamt wurden 77 Eingänge noch nicht bearbeitet.
Die Sach- und Rechtslage gestaltet sich bei wilder Plakatierung auf oder über privatem Grund nicht einfach.
Die Zentralstelle Wildplakatierung ist für die Beseitigung der illegalen Werbung nicht zuständig. Sie kann jedoch den Verursacher, unter Androhung der Ersatzvornahme oder auch der Festsetzung von Zwangsgeldern, auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist, die Plakate vom Zaun zu entfernen. Da in den letzten Wochen jedoch dringendere Verstöße, d. h. illegale Plakatierungen mit einer weitaus größeren Anzahl an Plakaten in den Bezirken Bergedorf und Harburg zu verfolgen waren, war bisher der Erlass einer Beseitigungsverfügung für den Bahnhofszaun nicht möglich.
Darüber hinaus steht hinter der Plakatierung am Bahnhof Borgweg nicht nur ein Verursacher, sondern es handelt sich um zwei verschiedene Veranstalter, die aufgefordert werden müssten.
Desweiteren regelt der Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg, der im Oktober 2007 zwischen der DSM Deutsche Städte Medien GmbH (nunmehr Ströer Deutsche Städte Medien GmbH) und der FHH geschlossen wurde, dass der Besitz an den Außenflächen der Brücken, Brückenwiderlager, Brückengeländer, Verkehrsschutzgitter, Mauern, Zäune und Fassaden, soweit die Unterhaltung der Stadt Hamburg obliegt oder die Anlagen auf Staatsgrund errichtet sind, zwecks Pflege und Sauberhaltung (vgl. Punkt 14.1 des o.g. Vertrages) der DSM übertragen wurden. Darüber hinaus hat sich die DSM in diesem Vertragswerk dazu verpflichtet, mit der Hochbahn über die Besitzüberlassung zur Pflege und Sauberhaltung hinsichtlich derjenigen Brücken, Zäune und Stützmauern einen Vertrag zu schließen, die durch die Hochbahn unterhalten werden. Nach hiesigem Erkenntnisstand gibt es mittlerweile hierzu vertragliche Vereinbarungen zwischen der DSM und der Hochbahn und folglich müsste der Zaun regelmäßig gereinigt werden. Für die Einhaltung dieser vertraglichen Pflichten ist die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation zuständig und nicht die Zentralstelle Wildplakatierung.
Laut Punkt 14.5 des o.g. Vertrages hat die Stadt Hamburg, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ordnungsrechtliche Schritte gegen Wildplakatierer einzuleiten und zwar insbesondere bezgl. wilder Werbung, die nicht durch die Reinigung und Sauberhaltung der DSM regelmäßig beseitigt wird.
Bei allen anderen Zäunen ergibt sich die rechtliche Problematik, dass Verwaltungshelfer nicht ohne weiteres mit der Reinigung von Einfriedigungen, die im fremden Eigentum stehen, beauftragt werden können. Der Eigentümer der Einfriedigung kann ebenfalls nicht sofort zur Reinigung aufgefordert werden, da nach dem Polizei- und Ordnungsrecht zunächst immer erst der Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist.
Letztlich hat sich die illegale Plakatierung an Zäunen durch die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung im Dez. 2005 und das Außerkrafttreten der sie zuvor ergänzenden Baufreistellungsverordnung zugespitzt. In dieser war geregelt, dass Werbeanlagen auf Privatgrund, sofern sie den Gestaltungsanforderungen der §§ 12 und 13 der HBauO entsprachen, bis zu einer Gesamtfläche von 0,50 qm genehmigungsfrei waren. Diese Fläche wurde in der neuen Anlage 2 zur HBauO auf 1,0 qm heraufgesetzt und von der Wildplakatiererszene als „Freifahrtschein“ für den Aushang von Werbeschildern an Zäunen auf Privatgrund aufgefaßt.
Die Plakate vom Schulzaun Carl-Cohn-Straße/Hindenburgstraße wurden durch die Tochterfirma der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, der Kultur-Medien Hamburg GmbH, am 26.06.2019 entfernt.
27.06.2019
Ralf Staack
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