Wildes Plakatieren und das Bezirksamt schaut immer noch weg? IV
Kleine Anfrage Nr. 64/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg Nord ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungen, die in von der Stadt Hamburg angemieteten Objekten stattfinden.
Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentralstelle Wildplakatierung ist laut der Seite www.hamburg.de zuständig für die Bekämpfung der Wildplakatierungen im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Zudem wurde bekannt, dass insbesondere der Veranstalter „Weltkonzerte“ wild plakatiert bzw. plakatieren lässt und dieses dem Bezirksamt seit Jahren bekannt sein soll. Und das Bezirksamt schaut immer noch weg?
Auch wurde inzwischen bekannt, dass die Firma „Starposter“ unverhohlen für Wildes Plakatieren in Hamburg wirbt und auch dieses dem Bezirksamt seit Jahren bekannt sein soll. Und das Bezirksamt schaut immer noch weg?
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Der Sachstand ist unverändert.
Es sind noch 145 nicht bearbeitete Anzeigen.
Es wurde eine Gebühr in Höhe von 2.607,80 € erhoben.
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Höhe der Gebühr von der Wertstufe der genutzten Standorte abhängt. Nach der Gebührenordnung (Nr. 12.3.1.) sind pro m² Ansichtsfläche täglich zwischen 0,30€ und 0,40 € zu zahlen.
5. Wie viele der bisher nicht bearbeiteten Fälle des Jahres 2016 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“?
Siehe Antwort zur Frage 8 der KA Nr. 34/2019.
6. Wie viele der bisher nicht bearbeiteten Fälle des Jahres 2017 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“?
Siehe Antwort zur Frage 9 der KA Nr. 34/2019.
7. Wie viele der bisher nicht bearbeiteten Fälle des Jahres 2018 betrafen Konzerte der Firma „Weltkonzerte“?
Hierzu kann keine Auskunft erteilt werden. In der kurzen Zeitspanne , die zur Beantwortung der zur Verfügung steht, können die bisher noch unbearbeiteten Eingänge des Jahres 2018 nicht abschließend gesichtet werden. Darüber hinaus können derartige Auskünfte nicht ad hoc erteilt werden, da oft aufwendige Ermittlungen notwendig sind, um Betroffene (Ordnungswidrigkeitenverfahren) bzw. die richtigen Adressaten (Verwaltungsverfahren) festzustellen. Diese Ermittlungsarbeit dauert ggf. Wochen und Monate und macht die Tätigkeit der Zentralstelle u.a. so arbeitsintensiv.
8. Wann hat das Bezirksamt jeweils Beschwerden bzgl. der Werbung für die Konzerte der Firma „Weltkonzerte“ bzw. der Firma „Starposter“ von Dritten erhalten und was hat das Bezirksamt daraufhin jeweils diesbezüglich unternommen? Bitte detailliert darstellen.
Es liegen keine Beschwerden über die Fa. Starposter vor. Bezüglich der weiteren Beantwortung s. Antwort zu Frage 11 der KA Nr. 34/2019. Es sei anzumerken, dass die Zentralstelle Wildplakatierung nicht nur aufgrund von Beschwerden tätig wird. Der Anlass für die Einleitung von Verfahren, wie z.B. eine Anzeige der Polizei, ein Bericht des Außendienstes, die eigene Wahrnehmung etc. wird statistisch nicht erfasst, da er für das weitere Verfahren unerheblich ist.
9. Für welche Veranstaltung hat die Firma „Weltkonzerte“ bisher im Jahre 2019 aktuelle mittels Wilder Plakatierung geworben und was hat das Bezirksamt bisher diesbezüglich jeweils unternommen?
2 x Fado ao Centro am 14.03.2019 in der Laeiszhalle
3 x Berlin Oriental Group am 05.04.2019 in der Laeiszhalle
3 x Gershwin Gala am 30.03.2019 in der Laeiszhalle
1 x Vivaldi: Die vier Jahreszeiten am 14.04.2019 in der Laeiszhalle
1 x Gitarrenfestival am 06.04.2019 in der Laeiszhalle
1 x Klavierabend Sachiko Furuhata am 07.04.2019 in der Laeiszhalle
1 x Chopin Pur am 28.04.2019 in der Laeiszhalle
1 x Klezmer High Life am 13.04.2019 in der Laeiszhalle
2 x Astor Piazzolla am 26.04.2019 in der Laeiszhalle
1 x Flamenco azabache am 22.03.2019 in der Laeiszhalle
Alle Plakate wurden durch unmittelbare Beseitigung nach SOG vernichtet, ein Bußgeld und ein Gebührenbescheid wurden festgesetzt.
10. Wie viele Beschwerden sind bei der Zentralstelle bisher im Jahre 2019 eingegangen und wie viele sind davon noch nicht bearbeitet?
Bei der Zentralstelle Wildplakatierung sind bisher 89 Anzeigen, Beschwerden, Berichte etc. eingegangen. Insgesamt wurden 57 Eingänge noch nicht bearbeitet.
11. Welche genauen Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren wurden hinsichtlich der benannten Verstöße jeweils durchgeführt und welchen Ausgang haben diese beispielsweise hinsichtlich der Höhe etwaiger verhängter Bußgelder oder Gebühren genommen?
Aus der Frage ist nicht ersichtlich, welche „benannten“ Verstöße gemeint sind. Ob wirklich Verstöße vorliegen, wird erst im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren festgestellt.
Hinsichtlich der bisher 32 bearbeiteten Eingänge lässt sich anmerken, das davon 24 Verwaltungsverfahren durchgeführt wurden. Im Rahmen dieser Verfahren wurden in 11 Fällen Gebühren für die illegale Sondernutzung öffentlichen Grundes oder aber für die illegale Nutzung von Privatgrund erhoben. Es wurden sechs Beseitigungs- und Untersagungsverfügungen bzgl. illegaler Werbung auf privatem oder öffentlichen Grund gefertigt , ein Kostenbescheid erlassen und ein Widerspruchsverfahren eingeleitet. Außerdem sind bis jetzt 12 Bußgeldverfahren in Bearbeitung, wobei sieben Verwarnungen und ein Bußgeld verhängt wurden.
12. Wie viele Verfahren aus den Jahren 2017 und 2018 wurden bisher jeweils eingestellt?
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 24 Verfahren eingestellt.
Der Einstellungsgrund wird statistisch nicht erfaßt. Daher können nur allgemein, die von uns angewandten gesetzlichen Einstellungsgründe benannt werden und zwar:
a. ) bei Bußgeldverfahren
- wegen mangelnder Zuständigkeit (s. Zuständigkeitsanordnung v.
02.09.1999 zur Durchführung des HWG und der HBauO),
- der angezeigte ist keine Tat (§§ 170 Abs. 2 StPO i.V.m.
46 OWiG),
- wegen der Geringfügigkeit des Verstoßes (vgl. § 47 OWiG) und
- aus Mangel an Beweisen.
b.) bei Verwaltungsverfahren
- Rücknahme eines Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG
- mangelnde Zuständigkeit (s. Zuständigkeitsanordnung v.
02.09.1999 zur Durchführung des HWG und der HBauO) und
- Stellschilderlaubnis lag vor.
Für das Jahr 2018 wurde diese Frage bereits beantwortet (s. Frage 16 zur KA Nr. 34/2019) Zu den Einstellungsgründen s.o.
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