20-6114

Wildes Plakatieren - Schluss damit! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Hamburg-Nord eine nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während im Jahre 2014 158 Verfahren eingeleitet wurden, waren es im Jahre 2017 bereits 330 Verfahren in Hamburg (vgl. auch Antwort auf die Kleine Anfrage 59/2018).

 

Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltung geworben.

 

Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden ja hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird beauftragt, verstärkt dafür Sorge zu tragen, dass das wilde Plakatieren im Bezirk Hamburg-Nord für kommerzielle Veranstaltungen konsequent unterbunden wird.
  2. Die Wegewarte werden beauftragt, der zuständigen Stelle im Bezirk Hamburg-Nord ab sofort alle wilden Plakate von kommerziellen Veranstaltern im Bezirk Hamburg-Nord mitzuteilen, so dass entsprechende Verfahren eingeleitet werden können.

 

  1. Das Bezirksamt prüft, durch welche vertraglichen Regelungen mit kommerziellen Veranstaltern im Bezirk Hamburg-Nord (insb. auch bei Nutzung der Alsterdorfer Sporthalle oder der Freilichtbühne) wildes Plakatieren unterbunden (z. B. Auflagen bei der Auswahl und Dokumentation von Dienstleistern bei der Bewerbung von Veranstaltungen) bzw. sanktioniert werden kann (z.B. durch Vertragsstrafen oder temporären Ausschluss von nachfolgenden Nutzungen).

 

 

 

Dr. Andreas SchottBernd Kroll
Fraktionsvorsitzender
 

 

Anhänge

 

Keine