22-0705

Wiederaufstellung des Bezirksordnungsdienstes (BOD) in Hamburg Nord - Wie kann die Verwahrlosung des öffentlichen Raums gestoppt werden?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit der Einstellung des Bezirksordnungsdienstes im Jahre 2013 verloren die Bürger Hamburg Nords einen wichtigen Ansprechpartner und Dienstleister vor Ort, welcher sich vollumfänglich der Einhaltung der öffentlichen Ordnung widmen konnte. Den Bezirken fehlt nun weiterhin ihr einziges Exekutivorgan, welches in einem Stadtstaat wie Hamburg zur weiteren Überlastung der Polizei mit ursprünglich fachfremden Aufgaben führt.

 

Als Hauptargument für die Einstellung des BOD führte der SPD-geführte Senat den mangelnden Respekt an, welcher den Mitarbeitern des BOD entgegengebracht wurde. Diese Problematik versuchte man, durch die Auslagerung der Aufgaben an Angestellte im Polizeidienst und DGOA-Kräfteder örtlichen Polizeikommissariate zu lösen. 

 

Mittelfristig jedoch sollten der Polizei wieder die nötigen Ressourcen zur Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Durch die Wiederaufstellung eines schlagkräftigen BOD können die Strukturen des Bezirks bestmöglich und niedrigschwellig genutzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leiterin des Bezirksamts Nord:

 

  1. Wann und auf Grundlage welches Gesetzes wurde der Bezirksordnungsdienst aufgestellt?
  2. Wie viele Mitarbeiter waren beim Bezirksordnungsdienst angestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr / Monat und Mitarbeiterzahl vom ersten bis zum letzten Monat des Bestehens.
  3. Welche Einstellungskriterien gab es für Mitarbeiter des BOD?
  4. Wie lange dauerte die Ausbildung für Mitarbeiter des BOD und musste diese in Form einer Prüfung bestanden werden? 
  5. In welcher Entgeltstufe wurden Mitarbeiter des BOD eingestellt?

     5b. Wie hoch konnten diese maximal in den Entgeltstufen aufsteigen?

  1. Wo erfolgte die Ausbildung der Mitarbeiter des BOD? Gab es eine zentrale Ausbildungsstätte, welche gemeinsam mit den übrigen Bezirken genutzt wurde oder bildete Hamburg Nord an einem eigenen Standort aus?
  2. Wie hoch war die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten des BOD? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat / Jahr und dem jeweiligen Gesetz, auf dessen Grundlage die jeweilige OWi geahndet wurde.
  3. Welche konkreten Aufgaben wurden in Abgrenzung zur Polizei ausschließlich von den Mitarbeitern des BOD wahrgenommen?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

 

Anhänge

 

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