Wie wird der vorbeugende Brandschutz an Unterflurhydranten in Hamburg-Nord gewährleistet? Anfrage gem. § 27 BezVG
Nach den vorliegenden Beispielen befinden sich im Bezirk Hamburg-Nord Unterflurhydranten vielfach in Lagen, in denen parkende Fahrzeuge ihre Erreichbarkeit beeinträchtigen (siehe beigefügte Liste und Fotografien).
Die weiß-roten Hinweisschilder (nach DIN 4066) weisen auf Unterflurhydranten hin und sollen deren Auffinden erleichtern. Die Straßenkappen der Hydranten (DIN 4055) müssen stets von parkenden Autos oder sonstigen Hindernissen freigehalten werden. Wenn Hydranten sich jedoch in Bereichen befinden, in denen das Parken angeordnet ist (Vz. 315) oder faktisch stattfindet, stellt sich die Frage, wie Hamburg Wasser diese Konfliktlage bewertet und welche Maßnahmen zur besseren Kennzeichnung, Sichtbarkeit und Sicherung der Standorte aus seiner Sicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass fehlende oder im Straßenraum nicht ohne Weiteres wahrnehmbare Hydranten-Hinweisschilder die Auffindbarkeit zusätzlich erschweren können.
Diese Anfrage soll daher klären, ob Hamburg Wasser eine flächendeckende Problemlage im Zusammenhang mit der Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von Unterflurhydranten bekannt ist, wie die Vollständigkeit und Unterhaltung der Hydranten-Hinweisschilder sichergestellt wird und ob aus Sicht von Hamburg Wasser zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Nachrüstung fehlender Schilder, die Einbindung des Melde-Michel als niedrigschwelliger Meldeweg für fehlende Beschilderung sowie eine bessere Datengrundlage zur Identifizierung konfliktträchtiger Standorte.
Wir bitten Hamburg Wasser um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage unter Beteiligung von HAMBURG WASSER wie folgt:
Ein entsprechender Sachverhalt ist HAMBURG WASSER in erheblichem Umfang nicht bekannt.
Wie bewertet Hamburg Wasser diese Situation?
Aus fachlicher Sicht von HAMBURG WASSER sind Hydranten jederzeit freizuhalten; ein Überparken sollte daher grundsätzlich nicht zulässig sein. Das Verkehrszeichen 315 stellt insoweit keine Freigabe zum Überparken von Hydranten dar, sondern ermöglicht lediglich das teilweise Parken auf Gehwegen.
Ein gesonderter, bezirksspezifisch ausgewiesener Erkenntnisstand zur Häufigkeit fehlender, beschädigter oder schlecht sichtbarer Hydranten-Hinweisschilder liegt HAMBURG WASSER nicht vor. Im Rahmen der regelmäßigen Wartungs- und Kontrollprozesse festgestellte Mängel werden laufend erfasst und entsprechend beseitigt.
Die Überprüfung von Hydranten sowie der zugehörigen Hinweisschilder erfolgt in einem turnusmäßigen Intervall von sechs Jahren.
HAMBURG WASSER stellt der Feuerwehr über ein zentrales Hydrantenverwaltungssystem georeferenzierte Daten zur Verfügung, die eine exakte Lokalisierung der Hydranten im Stadtgebiet ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit kein zusätzlicher fachlicher Bedarf für ein gesondertes digitales Meldesystem zur schnelleren Erfassung fehlender Hinweisschilder gesehen. Unabhängig davon werden im Rahmen der laufenden Wartungs- und Kontrollprozesse festgestellte Mängel erfasst und bei Bedarf nachgerüstet.
Im Rahmen der technischen Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen werden diese Aspekte berücksichtigt. Unabhängig davon ist die tatsächliche Freihaltung und Zugänglichkeit der Hydranten vor Ort sicherzustellen.
Eine zusätzliche farbliche Kennzeichnung wird aus fachlicher Sicht derzeit nicht als erforderlich angesehen. Hydrantendeckel weisen bereits charakteristische Merkmale auf, insbesondere ihre Größe, die ovale Form sowie die eindeutige Beschriftung („Hydrant“), sodass ihre Erkennbarkeit grundsätzlich gegeben ist.
Die Auffindbarkeit von Hydranten wird aufgrund der geodätischen Einmessung und der Übermittlung der Koordinaten an die Feuerwehr als sehr gut bewertet; vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6.
Die Gestaltung und Bewirtschaftung des Parkraums liegt bei den zuständigen Behörden. Hydranten sind jederzeit freizuhalten und ein Überparken sollte fachlich nicht zulässig sein.
Weitergehende operative Bewertungen und die Prüfung zusätzlicher Maßnahmen im Einsatzfall obliegen der Feuerwehr.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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