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Wie wird der vorbeugende Brandschutz an Unterflurhydranten in Hamburg-Nord gewährleistet? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Bezirk Hamburg-Nord zeigt sich nach den vorliegenden Beispielen (siehe beigefügte Liste und Fotografien), dass sich Unterflurhydranten teils in Bereichen befinden, die gleichzeitig durch Zeichen 315 oder durch Fahrbahnmarkierungen zum Parken freigegeben sind. In der Praxis führt dies dazu, dass Hydranten regelmäßig von parkenden Fahrzeugen überdeckt und in ihrer Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Es liegt nahe, dass es sich nicht nur um vereinzelte Sonderfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem in unserem Bezirk.

Rechtlich ist die Lage jedenfalls nicht spannungsfrei. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO ist das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen unzulässig, soweit das Parken auf Gehwegen zugelassen ist. Gleichzeitig werden im öffentlichen Straßenraum Parkmöglichkeiten angeordnet oder markiert, obwohl sich an diesen Stellen Unterflurhydranten befinden, deren Straßenkappen nach den Angaben von Hamburg Wasser stets freigehalten werden müssen. Daraus ergibt sich die Frage, ob und wie die Straßenverkehrsbehörde diesen Konflikt zwischen zugelassenem Parken und den Anforderungen an die jederzeitige Nutzbarkeit der Löschwasserinfrastruktur bewertet.

r den vorbeugenden Brandschutz ist diese Konstellation besonders relevant. Gerade in verdichteten Quartieren kommt es auf kurze Zugriffszeiten und auf einen zuverlässig freien Zugang zu Unterflurhydranten an. Vor diesem Hintergrund soll diese Anfrage klären, ob der Behörde die flächendeckende Problemlage bekannt ist, nach welchen Kriterien sie Parkerlaubnisse in Bereichen mit Unterflurhydranten anordnet oder überprüft und welche straßenverkehrsberdlichen oder baulichen Konsequenzen sie aus den dokumentierten Fällen ableitet.

Fragen:

Wir bitten die Straßenverkehrsbehörde um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist der Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass sich im Bezirk Hamburg-Nord in erheblichem Umfang Unterflurhydranten in Bereichen befinden, die zugleich durch Zeichen 315 oder durch Fahrbahnmarkierungen zum Parken freigegeben sind?
  1. In welchem Umfang ist der Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass Unterflurhydranten im Bezirk Hamburg-Nord durch parkende Fahrzeuge faktisch blockiert oder in ihrer Zugänglichkeit beeinträchtigt werden bzw. werden können?
  2. Wie bewertet die Straßenverkehrsbehörde den Umstand, dass das Parken in einzelnen Bereichen straßenverkehrsbehördlich zugelassen ist, obwohl sich dort Unterflurhydranten befinden, die im Einsatzfall jederzeit zugänglich sein müssen?
  3. Teilt die Straßenverkehrsbehörde die Auffassung, dass hieraus ein Spannungsverhältnis zwischen angeordnetem Parken und den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes entsteht?
    Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
  4. Wird bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen systematisch geprüft, ob die Zugänglichkeit der Unterflurhydranten durch die Anordnung neuer Parkmöglichkeiten gefährdet sein könnte? Falls ja, wie erfolgt diese Prüfung? Falls nein, warum nicht?
  5. In wie vielen Fällen wurden im Bezirk Hamburg-Nord Parkstände, Gehwegparkregelungen oder sonstige Parkerlaubnisse nach Kenntnis der Behörde bereits angepasst, aufgehoben oder räumlich verändert, um die Zugänglichkeit von Unterflurhydranten sicherzustellen?
  6. Welche Maßnahmen, bspw. bauliche Schutzmaßnahmen wie Poller oder andere Einrichtungen, hält die Straßenverkehrsbehörde für geeignet, um zu verhindern, dass Unterflurhydranten im öffentlichen Raum durch parkende Fahrzeuge blockiert werden, insbesondere in verdichteten Quartieren mit hohem Parkdruck?
  7. lt die Straßenverkehrsbehörde es für sinnvoll, den Tatbestand des Blockierens von Unterflurhydranten im Hamburger Serviceportal zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausdrücklich abbildbar zu machen? Falls nein, warum nicht?
  8. Wie stellt sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die rechtliche und politische Verantwortung in Fällen dar, in denen Unterflurhydranten in zum Parken freigegebenen Bereichen durch Fahrzeuge blockiert sind und dies im Einsatzfall zu Verzögerungen bei der Brandbekämpfung führt?

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion

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