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Wie schlimm steht es um den Jugendclub Barmbek II? Kleine Anfrage Nr. 180/2017 von Herrn P. Kroll, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt
  1. Seit wann sind die Räume im Untergeschoss nicht mehr zur Nutzung freigegeben?

Die Sperrung der Räume im Untergeschoss erfolgte am 08.08.2017.

 

  1. Seit wann ist bekannt, dass das Untergeschoss des Jugendclubs ein Feuchtigkeitsproblem aufweist und was wurde bisher dagegen getan?

Kurz nach Eröffnung traten die ersten Feuchtigkeitsschäden im Keller auf.

Bei der vorliegenden Bausubstanz sind die Räume im Untergeschoss nicht gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit geschützt.  Nach vorgenommener Ursachenforschung wurden folgende Maßnahmen zur Behebung des Problems durchgeführt: Anbringung zusätzlicher Heizkörper, Abdichtungsarbeiten der Kelleraußenwände (vertikal und horizontal); Installation einer Lüftungsanlage; mehrere Schimmelsanierungen und Luftmessungen bis zur Freigabe der Räume.

Zusätzlich wirken die Mitarbeiter vom Haus der Jugend Barmbek durch kontrolliertes Heiz- und Lüftungsverhalten der hohen Nutzungsfeuchte entgegen.

 

 

  1. Wurde auch im Erdgeschoss eine Untersuchung auf Schimmelsporen durchgeführt? Wenn ja, wie ist das Ergebnis dieser Untersuchung ausgefallen und wenn nein, wieso nicht?

Ja. Das Ergebnis der Untersuchung liegt bislang noch nicht vor.

 

 

  1. Sollte auch das Erdgeschoss befallen sein, wäre ein weiterer Betrieb des Clubs nur schwer umzusetzen. Welche Maßnahmen würde das Bezirksamt in diesem Fall ergreifen, um den weiteren Betrieb aufrecht zu erhalten?

In diesem Falle müsste der Betrieb kurzfristig eingeschränkt werden, bis der Schaden behoben ist. In der Übergangszeit müssten je nach Dauer der Sanierung Ausweichmöglichkeiten realisiert werden.

 

  1. Gibt es Seitens des Bezirksamts Bestrebungen das aktuelle Gebäude zu sanieren bzw. umzubauen oder sogar den Bau eines neuen Gebäudes zu veranlassen?

Das Gebäude wird laufend instandgehalten. Zurzeit werden Prüfungen bezüglich einer möglichen Sanierung und/oder eines Neubaus beziehungsweise einer Verlagerung angedacht.

 

  1. Wieso stehen die benötigten Baumaßnahmen nicht auf der Planungsliste für 2018, obwohl dem Bezirksamt Hamburg-Nord der Schaden bekannt ist?

Sobald das Ergebnis der Untersuchung auf Schimmelsporen vorliegt, wird geprüft, welche weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich sind.

 

  1. Wie hoch ist der bisher bezifferte Schaden und welches weitere Vorgehen ist seitens des Bezirksamts Hamburg-Nord geplant?

Die Kosten für die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung seit Eröffnung belaufen sich auf 127.150 Euro. Sobald das Ergebnis der Untersuchung auf Schimmelsporen vorliegt, wird geprüft, welche weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden können.

 

  1. Gibt es in Hamburg-Nord noch weitere bezirklich genutzte Gebäude und Immobilien im Jugendbereich, die zurzeit wegen Baulicher oder Gesundheitlicher Mängel nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind?

Nein.

14.12.2017

 

Harald Rösler

 

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