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Wie geht es weiter mit den Fahrradschutzstreifen in der Weidestraße? Kleine Anfrage von Stefan Baumann (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Weidestraße sind zwischen den Kreuzungen Barmbeker Straße und Biedermannplatz/ Adolph-Schönfelder-Straße beidseitig Fahrradschutzstreifen angebracht. Die straßenverkehrlichen Anforderungen dafür, z.B. dass ein Abstand von 1,50 Meter beim Überholen durch ein Kraftfahrzeug einhaltbar sein muss, könne auf der Weidestraße nicht eingehalten werden. Seit einiger Zeit werden in Hamburg Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen an gefahrgeneigten Abschritten rot eingefärbt, wie es auch in der nah zur Weidestraße gelegenen Hamburger Straße zu sehen ist. Auf der Weidestraße hat das bislang nicht stattgefunden.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Hamburg-Nord:

 Wie beurteilt das Bezirksamt die Schutzstreifen in der Weidestraße hinsichtlich Verkehrssicherheit und Alltagstauglichkeit?

1.)    Gab oder gibt es hinsichtlich der Verkehrssituation durch die Schutzstreifen einen gelegentlichen Austausch mit dem zuständigen Polizeikommissariat PK 31? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

2.)    Wird die Weidestraße - oder Teile von ihr - in dem genannten Abschnitt als gefahrgeneigt angesehen?

3.)    Ist es geplant, die dortigen Fahrradschutzstreifen, teilweise oder gesamt, in roter Farbe zu markieren? Wenn ja, wo genau, und warum? Wenn nein, warum nicht?

4.)    Sind in der Weidestraße in dem genannten Abschnitt kurz- oder mittelfristig straßenbauliche Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche?

 

Anhänge

   Keine