Widerrechtliches Befahren Straßburger Platz - Ergebnis der polizeilichen Überwachung
In einem Ortstermin am 17.03.2021 wurde mit der Polizei abgesprochen, dass es in den nächsten Monaten eine verstärkte polizeiliche Überwachung durch das Polizeikommissariat 37 geben wird. Der Ausschussvorsitzende berichtete hierzu bereits in der RegA-Sitzung am 22.03.2021 unter TOP 5.8. Mitglieder des Stadtteilrates Dulsberg haben der Polizei in den vergangenen Wochen zudem Hinweise zur Situation übermittelt.
Am 14.04.21 hat die Regionalbeauftragte eine Einschätzung nach ca. 4 Wochen bei den Ansprechpartnern der Polizei erfragt. Es erreichte das Bezirksamt daraufhin folgende Stellungnahme:
Es wurde an uns herangetragen, dass Teile des als Fußgängerzone ausgewiesenen Straßburger Platzes durch Pkw befahren werden. Diese Pkw würden meist mit nicht angemessener Geschwindigkeit von der Elsässer Straße in die Fußgängerzone einfahren, hinter der dort befindlichen Toilettenanlage nach rechts abbiegen und auch hier wieder mit nicht angemessener Geschwindigkeit bis vor die drei Geschäfte (Wettbüro, Café und Teeladen) fahren und dort parken. Dadurch käme es immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängern.
Maßnahmen:
Nach einem gemeinsamen Ortstermin hat das PK 37 an alle Einsatzkräfte einen Streifenauftrag zur Erhebung der Ist-Lage formuliert. Dabei ging es ausschließlich um Feststellungen bezüglich der o.a. Beschwerdelage. Dabei haben die Kollegen in der Zeit vom 22.03.2021 – 19.04.2021 den Bereich zu den unterschiedlichsten Zeiten insgesamt 74 mal überprüft und dabei keinen Verstoß festgestellt. Ordnungswidrigkeiten, die parallel festgestellt wurden (z.B. Parken im vorderen Bereich der Fußgängerzone), wurden von den Kräften nach eigenem Ermessen geahndet. Eine Auswertung dieser Zahlen hat nicht stattgefunden.
Ergebnis: Aus Sicht des PK 37 können die Darstellungen der Beschwerdeführer hinsichtlich der Gefährdung von Fußgängern durch das widerrechtliche Befahren der Fußgängerzone nicht bestätigt werden. Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. Im vorderen Bereich bis zur Toilettenanlage wird regelmäßig geparkt. Neben der routinemäßigen Überwachung durch die Polizei kann dort mittel- und langfristig nur durch bauliche Maßnahmen eine Verhinderung des Parkens erreicht werden.
Bauliche Maßnahmen wurden auch bereits bei dem Ortstermin am 17.03.2021 mit folgendem Ergebnis erörtert:
Die Absperrung der Zufahrt vom Norden ist nicht möglich, da sie für den Lieferverkehr in der Zeit von 6.00 – 9.00 Uhr offengehalten werden muss. Eine Poller-Lösung ist aus fachlicher Sicht des Bezirksamtes ungeeignet, da für alle Lieferdienste sowie Feuerwehr und Rettungsdienste Schlüssel zur Verfügung gestellt werden müssten.
Eine vom Stadtteilrat Dulsberg vorgeschlagene Schrankenlösung mit automatischer Öffnung zu den Lieferzeiten befürworten weder der Fachbereich noch die Polizei, da hierfür eine bedienende, regelhaft verantwortlich zeichnende Stelle erforderlich ist und es die Gefahr birgt, dass die Schranke zur Schließungszeit Personen, die sich gerade unterhalb der Schranke befinden, verletzten könnte. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wäre bei einer derartigen Einrichtung nicht gegeben, zumal die Durchlässigkeit des Platzes an anderer Stelle weiter vorhanden wäre. Eine Absperrung durch die weitere Anbringung von Fahrradbügeln würde lediglich das widerrechtliche Parken an der östlichen Platzseite verhindern. Dies steht aber nicht im Fokus und ist stadtgestalterisch nicht zu befürworten, da der Platz damit seinen offenen Charakter verlieren würde. Das RISE-Gebietsmanagement für das Fördergebiet Dulsberg setzt sich für eine grundsätzliche Aufwertung des Straßburger Platzes ein und führt dazu Gespräche mit den Akteuren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine