20-3934

Wichert Wanderweg - "Never ending story" oder eine Geschichte mit "Happy end"? Kleine Anfrage Nr. 16/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Zuge eines Bauprojektes an der Langenhorner Chaussee hat sich das Autohaus Wichert zur Herrichtung eines Wanderweges verpflichtet. Dieser soll parallel zur U-Bahn verlaufen, um eine Verbindung zwischen dem neuen Nahversorgungszentrum „Center Ochsenzoll“, mit 15 Geschäften und Dienstleistern, und der Straße Foßberger Moor herzustellen. Gemäß einem Zeitungsartikel vom 19.04.2016 ("Wo bleibt der Wanderweg in Langenhorn?“ im Hamburger Wochenblatt) steht das Autohaus bereits seit Ende 2015 in den Startlöchern, um den Bau des 720 Meter langen Rad- und Wanderweges umzusetzen. Teile des Weges bestehen bereits.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wie lautet der, durch einen gemeinsamen Antrag der SPD- und GRÜNE-Mehrheitsfraktionen, beantragte, verbindliche Zeitplan? (siehe Drucksache - 20-2784) Ist dieser bereits durchgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Nein, ein für die Durchführung verbindlicher Zeitplan wurde für das Gesamtvorhaben nicht vereinbart. Es muss vorliegend unterschieden werden zwischen Baumaßnahmen (Wegearbeiten, Rampe etc.) und notwendigen Grünpflege- und Pflanzarbeiten. Beide sind entsprechend auch von der Witterung, Schutzfristen und Arbeitsprozessen abhängig. Der letzte Bauablaufplan sieht eine Übergabe der Wegearbeiten Ende Juni 2017 vor. Der Abschluss der Pflanzarbeiten ist für November 2017 anvisiert. Der Bauablauf ist ein Prozess und wird aus den benannten Gründen ständig angepasst.

2. Haben sich die bereits im Jahre 2015 benötigten Genehmigungen hingezogen? Wenn ja, warum und durch wen bzw. welche zuständige Fachbehörde? (bitte detailliert benennen)

Nein. Autohaus Wichert GmbH wurde mit dem städtebaulichen Vertrag vom 13.06.2013 zur Herrichtung einer Wegverbindung zwischen Langenhorner Chaussee und Foßberger Moor verpflichtet mit Verlauf auf dem Grundstück des Autohauses Wichert sowie auf städtischem Grund in einer öffentlichen Grünfläche.

3. Im oben genannten Artikel heißt es, "die endgültige Abstimmung der zuständigen Behörden rücke jedoch immer näher". War dem so? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 08.08.2016 für das Herstellen eines Wanderweges und Änderung/Anpassung der Außenanlagen und Stelllplatzflächen des bestehenden Betriebshofes mit Baubeginn vorbehaltlich für die Ausführung erteilt.

Mit Ergänzungsbescheid vom 15.12.2016 wurde eine Genehmigung für die bis dahin sukzessiv eingegangenen Nachweise zur Erfüllung der Baubeginnvorbehalte für den überwiegenden Teil der ausstehenden Nachweise erteilt.

Mit Änderungsbescheid vom 11.01.2017 wurde ein Widerspruch zum Ergänzungsbescheid vom 15.12.2016 abgeholfen.

Die in den erteilten Bescheiden für Teilbereiche beinhalteten aufschiebenden Bedingungen befinden sich weiterhin im Abstimmungsprozess mit den Fachdienststellen. Entsprechende Ausführungsplanungen werden vom Antragsteller erarbeitet und sukzessive zur Freigabe eingereicht.

Der Bauzeitenplan wurde vom Antragsteller nach mehrmaliger Nachjustierung / Konkretisierung eingereicht und ist nunmehr verbindlich. Die Fertigstellung des Wanderweges, ohne Pflanzung, ist für den Mai  2017 vorgesehen.

4. Ist es zu Baumfällungen für die Herrichtung des Wanderweges gekommen? Wenn ja, welche, wie viele, wann und wo haben die Ersatzpflanzungen im Ortsteil Ochsenzoll stattgefunden?

Die im Rahmen der Baugenehmigung im konzentrierten Verfahren  genehmigten Baumfällungen wurden mit Beginn der Winter-Fäll-Periode 2016 durchgeführt. Es wurden 6 Einzelbäume sowie flächiger Birkenaufwuchs und flächiger Pionierwald aus Birken, Pappeln und Kiefern zur Freistellung von Flächen für die Entwicklung von Trockenrasen gerodet. Es sind 16 Ersatzbäume entlang des Wanderweges und ein Gehölzstreifen gemäß Pflanzschema bis zum 30.11.2017 zu pflanzen.

5. Wurden auch Bäume gefällt, die nicht hätten gefällt werden dürfen, da sie nicht den Wanderweg direkt bzw. indirekt beeinträchtigen? Wenn ja, welche und warum?

Nein.

6. Wird der Wanderweg barrierefrei oder barrierearm ausgebaut? (bitte aktuellen Stand graphisch darstellen)

Die Grundsätze eines barrierefreien Ausbaus wurden bei der Planung des Wegeanschlusses an die Straße Foßberger Moor berücksichtigt. Zur Bewältigung des Höhenunterschiedes zwischen der Straße Foßberger Moor und dem Anschluss an den Wanderweg von 4,7m ergibt sich eine Rampenlänge von insgesamt ca. 110m mit einer Abfolge aus Rampen und Podesten mit einem einseitigen Handlauf.

Auf Grund der erforderlichen Länge der Gesamtrampenanlage handelt es sich nach Fertigstellung tendenziell um einen barrierearmen Wanderweg.

7. Bedauerlicherweise beklagen inzwischen zwei Anwohner, dass ihre Privatsphäre durch den neuen Wanderweg beeinträchtigt werde. In diesem Zusammenhang "beantragen" sie Steuergelder zur Aufstellung eines neuen Sichtschutzzaunes. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord eine juristische Stellungnahme eingeholt, ob ggfs. ein entsprechender Anspruch besteht? Wenn ja, welcher Haushaltstitel soll für die Aufstellung eines Sichtschutzzaunes genutzt werden? Wie begründet das Bezirksamt diesen Vorschlag? Gibt es Referenzfälle, auf die sich die Anwohner beziehen könnten? Wenn ja, welche?

Die betreffende Fläche ist im gültigen B-Plan Langenhorn 4 als Bahnfläche ausgewiesen. Im Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 soll die betreffende Fläche als öffentliche Parkanlage ausgewiesen werden. Eine Festsetzung für einen Sichtschutzzaun ist nicht vorgesehen. In der Realität wird die Fläche seit einigen Jahren nicht mehr genutzt und liegt brach. Die geplante Nutzung der Fläche als Parkanlage und grüne Wegverbindung für die Allgemeinheit begründet keinen Anspruch auf einen Sichtschutzzaun zwischen Wohnnutzung und Park.

8. Konnte vor Ort festgestellt werden, dass hinter bestimmten Flurstücken im Stockflethweg "illegale" Grünabfallzwischenlagerplätze entstanden sind? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?

Es wurden entlang der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken langjährige Ablagerungen von Gartenabfällen und Gehölzschnitt festgestellt. Soweit diese Gartenabfälle noch nicht vollständig kompostiert sind, werden die Grünabfälle mit der Herstellung der Parkanlage im Zuge der Arbeiten geräumt.

 

07 .02.2017

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine