Wichert Wanderweg - "Never Ending Story" oder eine Geschichte mit "Happy End"? (II) Kleine Anfrage Nr. 08/2018 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion
Im Zuge eines Bauprojektes an der Langenhorner Chaussee hat sich das Autohaus Wichert zur Herrichtung eines Wanderweges verpflichtet. Dieser soll parallel zur U-Bahn verlaufen, um eine Verbindung zwischen dem neuen Nahversorgungszentrum „Center Ochsenzoll“, mit 15 Geschäften und Dienstleistern, und der Straße Foßberger Moor herzustellen. Gemäß einem Zeitungsartikel vom 19.04.2016 ("Wo bleibt der Wanderweg in Langenhorn?“ im Hamburger Wochenblatt) steht das Autohaus bereits seit Ende 2015 in den Startlöchern, um den Bau des 720 Meter langen Rad- und Wanderweges umzusetzen. Teile des Weges bestehen bereits. Allerdings fragen immer mehr Bürger, warum dieser noch eingezäunt ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Ja.
Siehe Drucksachen-Nr. 20-3934 vom 06.02.2017 Antwort zu 1.
Siehe Drucksachen-Nr. 20-3934 vom 06.02.2017 Antwort zu 2.
Siehe Drucksachen-Nr. 20-3934 vom 06.02.2017 Antwort zu 3.
Der aktuelle Bauzeitenplan wurde vom Antragsteller nach derzeitigem Bauablauf nachjustiert und die Beräumung von Baustelleneinrichtung und Bauzaun sind bis Mitte Februar vorgesehen.
Siehe Drucksachen-Nr. 20-3934 vom 06.02.2017 Antwort zu 4.
Des Weiteren wurden im Dezember 2017 zur Herrichtung des Wanderweges 18 Birken mit einem Stammdurchmesser von 8 – 20 cm südlich der Betriebsflächen des Autohauses Wichert gefällt. Von den 16 Ersatzbaumpflanzungen wurden 12 Bäume im November 2017 entlang des östlichen Abschnitts des Wanderwegs gepflanzt. Die restlichen Ersatzbäume werden nach Bauzeitenplan bis Ende Januar 2018 gepflanzt.
Um den Einschnitt in das bestehende Gelände und die Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden mit weiteren Grünverlusten und Eingriffen in die zu schützenden Trockenrasenflächen zu minimieren, wurde hier eine unmittelbare Abfolge von Rampen und Podesten hergestellt, unter Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Ausbaues. Die einzelnen Rampen- und Podestabstände entsprechen den Anforderungen. Eine Änderung der Abfolge von Podesten und Rampen mit größeren Zwischeneinheiten hätten o.g. Auswirkungen zu Folge.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 der Drucksache 20 – 3934 wird verwiesen.
Nein.
22.01.2018
Harald Rösler
Keine
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