Wettbüro in Langenhorn Vergnügungsstätte und Imagegewinn für den Stadtteil? Kleine Anfrage Nr. 12/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion
Im März 2016 eröffnete das Wettbüro Tipobet Sportsbar in der Tangstedter Landstraße 25, 22415 Hamburg. Bei den Hausnummern Tangstedter Landstraße 25-39 soll es sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Langenhorn 37 vom 23.04.2002 um ein allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990 handeln.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
zu 1.) Nein, ein Wettbüro ist am genannten Standort unzulässig. Eine Befreiung von § 31 Abs. 2 BauGB wurde nicht erteilt. Wie es dennoch zu der Umnutzung gekommen ist, kann nicht beantwortet werden, da eine bauaufsichtliche Genehmigung bisher weder beantragt noch erteilt wurde. Ein Antrag liegt erst seit dem 13.01.2017 vor. Die Prüfung läuft.
Zu 2.) Im Allgemeinen Wohngebiet sind Vergnügungsstätten generell unzulässig
(BPD 6/2014 Nr. 9.3).
Zu 3.) Ja
Zu 4.) Ja. Darüber hinaus stehen sie im Widerspruch zu den Zielen des
Städtebaufördergebietes Langenhorn Markt.
Zu 5.) Dem Bezirksamt sind keine entsprechenden Wettbüros bekannt.
Harald Rösler
Keine
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