Wer entscheidet über das Aufstellen von Wertstoffcontainern?
Anfrage gem. § 27 BezVG
In weiten Teilen der Stadt werden Wertstoffcontainer auf freien, öffentlichen Parkplätzen aufgestellt. So geschehen zuletzt unter anderem mit fünf Wertstoffcontainern in der Hohenfelder Allee/Ecke Güntherstraße. Dort fallen jetzt insgesamt weitere vier Kfz-Stellplätze weg – und das beim anhaltend hohen Parkdruck in Hamburg. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine 200 Meter weiter ein Standort für Wertstoffcontainer ist, erscheint dieser neue Standort unsinnig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
Frage 4 der o.g. Anfrage fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Nord (BA/N). Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen 1, 2, 3 und 5 wie folgt.
Zu 1.:
Die 5 Depotcontainer wurden am 13.12.2018 gestellt.
Zu 2.:
Im vergangenen Jahr wurde die SRH vom BA/N aufgefordert, einen großen Depotcontainer-Standplatz (insgesamt 7 Depotcontainer (DC), inkl. DC für Alttextilien und Elektroaltgeräte) in der Lübecker Straße aufzugeben. Der einstimmige Beschluss der Bezirksversammlung Nord (Drs. 20-5851) ist dieser Antwort als Anlage beigefügt.
In diesem Zusammenhang suchte die SRH nach einem oder mehreren dauerhaften Ersatzstandplätzen. Die neuen DC-Standplätze in der Hohenfelder Allee sowie in der Freiligrathstraße sollen den Bürgerinnen und Bürgern nunmehr fußläufig gut zu erreichende Ersatzstandplätze bieten.
Die Abstimmung für die neuen Ersatzstandplätze erfolgte im regulären Verfahren über eine Anfrage der SRH an das BA/N. Mit dem Bezirksamt ist abgestimmt, dass das Bezirksamt alle eingehenden Anfragen federführend abstimmt. Dies umfasst das Einholen der Genehmigungen der betroffenen Stellen innerhalb des Bezirksamtes wie auch die Abstimmung mit der Polizei. Sobald alle erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, leitet das Bezirksamt das Votum an die SRH weiter. In diesen beiden angesprochenen Fällen (Hohenfelder Allee und Freiligrathstraße) erhielt die SRH jeweils eine positive Antwort, sodass die Aufstellungen der DC veranlasst wurden.
Zu 3.:
Die Abstände sollen fußläufig gut zu erreichen sein (ca. 300 m).
Zu 4.:
Eine Stellungnahme des BA/N zu dieser Frage liegt der BUE nicht vor. BUE und SRH haben hierzu keine Daten.
Zu 5.:
Für die Standplätze wird ein pauschales Entgelt gezahlt. Dieses richtet sich nach dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 5. Mai 2010 über die Nutzung öffentlicher Wegeflächen für die Errichtung und Bewirtschaftung von Depotcontainerstandplätzen zum Zwecke der Durchführung der Sammlung gebrauchter Verpackungen jeglicher Art sowie Altpapier, das keine gebrauchte Verpackung darstellt, geschlossen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt [Amt für Verkehr] und der Stadtreinigung Hamburg, Anstalt öffentlichen Rechts“ (Depotcontainervertrag). Der genannte Vertrag wurde durch einen Ergänzungsvertrag zwischen BWVI, BUE und Stadtreinigung Hamburg am 27. Juli 2017 um die Fraktionen Alttextilien und Elektrokleingeräte ergänzt.
Die dualen Systeme sind gemäß § 22 Absatz 9 Verpackungsgesetz verpflichtet, sich an den Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (hier: SRH) für die „Abfallberatung … sowie die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen, auf denen von den Systemen genutzte Sammelgroßbehältnisse aufgestellt werden“, zu beteiligen. Die SRH zahlt aus diesen Mitteln zentral an das Bezirksamt Hamburg-Nord, das federführend für alle Bezirke ist, ein jährliches pauschaliertes Entgelt je Standplatz. Zusätzlich zahlt die SRH für die Herrichtung und Unterhaltung der Standplätze eine jährliche Pauschale.
Dr. Andreas SchottMartin Fischer
FraktionsvorsitzenderElisabeth Voet van Vormizeele
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