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Welche staatlichen Flächen sind für den Vereinssport reserviert? Große Anfrage Nr. 02/2018 von der CDU-Fraktion

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß Schriftlicher Kleinen Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU), siehe Drucksachen-Nr. 21/11047, sind viele vereinseigene Sportanlagen auf staatlichen Flächen gebaut, die den Sportvereinen durch einen Sportrahmenvertrag oder auf Erbpacht überlassen wurden. Diese Flächen sind den Sportvereinen mit unterschiedlichen Laufzeiten überlassen worden. Teilweise beschränkt sich die Laufzeit, weil die Flächen unter Planungsvorbehalt stehen und zu einem späteren Zeitpunkt einer anderen Nutzung, wie z.B. dem Wohnungsbau, zugeführt werden sollen. Leider war es dem Bezirk Hamburg-Nord nicht möglich eine Auswertung und Bewertung der Vorgänge in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zu beantworten. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herren Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Flächen im Bezirk Hamburg-Nord sind im Rahmen von

Sportrahmenverträgen an Sportvereinen überlassen?

a.An welche Vereine sind die Flächen jeweils überlassen?

b.Welche Größe haben die Flächen jeweils?

c.Wann wurden die Sportrahmenverträge jeweils abgeschlossen?

 

Zu 1, 1a – 1c:

Siehe beigefügte Tabelle.

 

 

 

 

 

d.Welche Laufzeit haben die Verträge jeweils?

 

Sportrahmenverträge werden grundsätzlich für eine Dauer von 25 Jahren abgeschlossen, eine Ausnahme sind die Sportrahmenverträge für die Borsteler Chaussee 330 und 333 (neben dem Hamburg Airport gelegen), siehe Spalten G-I der Tabelle. 

 

e.Für welche Sportnutzung sind die Flächen jeweils überlassen?

 

Die Überlassung der Grundstücke ist an keine spezielle Sportart/Nutzungsart gebunden, daher wird in dem jeweiligen Sportrahmenvertrag auch keine Sportart erwähnt. Die auf den Sportanlagen betriebenen Sportarten sind der Spalte J zu entnehmen.

 

f.Welche der Flächen stehen jeweils unter Planungsvorbehalt und für welche

           Nutzung?

 

Siehe beigefügte Tabelle.

 

 

  1. Welche Flächen im Bezirk Hamburg-Nord sind mit Erbpacht an Sportvereine

überlassen?

a.An welche Vereine sind die Flächen jeweils überlassen?

b.Welche Größe haben die Flächen jeweils?

c.Wann wurden die Erbpachtverträge jeweils abgeschlossen?

d.Welche Laufzeit haben die Verträge jeweils?

e.Für welche Sportnutzung sind die Flächen jeweils überlassen?

f.Welche der Flächen stehen unter Planungsvorbehalt und für welche Nutzung

            jeweils?

 

Zu 2, 2a – f:

In Hamburg-Nord gibt es keine Grundstücke, die in Erbpacht an Sportvereine übergeben sind.

 

26.02.2018

 

Anhänge

 

Tabelle Sportrahmenverträge